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Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Härteeinwand; Schwerbehinderung; Kündigungsgrund, Beleidigung
Leitsätze
1. Die Mieterinteressen sind bei einer Eigenbedarfskündigung erst im Rahmen der Sozialklausel zu beachten.
2. Beim Härteeinwand nach § 556 a BGB wegen Schwerbehinderung kommt es auf das behördliche Attest, nicht auf die objektiven Umstände an.
3. Beleidigung als Kündigungsgrund.
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