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Urteil Guthaben


Schlagworte

Guthaben; Heizkostenabrechnung; Betriebskostenguthaben; deklaratorisches Schuldanerkenntnis; Rückzahlungsanspruch

Leitsatz

Eine ein Guthaben für den Mieter ergebende Heizkostenabrechnung ist ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis. Soweit es den sich aufgrund der Vorauszahlungen des Mieters möglicherweise ergebenden Rückzahlungsanspruch als tatsächlich bestehend bestätigt, hat es potentiell konstitutive Wirkung.

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