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Urteil Untermiete


Schlagworte

Untermiete; gewerbliche Zwischenmiete; Nutzungsentschädigung; Hauptmietverhältnis; Beendigung

Leitsatz

Endet das Hauptmietverhältnis mit dem gewerblichen Zwischenmieter, so kann der Eigentümer vom Untermieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Untermiete jedenfalls nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB verlangen, sofern er verpflichtet ist, den Untermieter in der Wohnung zu dulden und der Untermieter aus dem Untermietvertrag zur Mietzahlung nicht mehr verpflichtet ist.

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