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64 S 310/89 - Aufhebungsvertrag; Annahmefrist; Räumungsanspruch; Betriebskostenvorschuss; Abrechnungsfrist; Kautionsrückzahlungsanspruch; Verjährungseinrede; Verjährungsfrist; Klageerweiterung; VerjährungsunterbrechunghLeitsatz: 1. Schweigen des Vermieters auf die Bitte des Mieters, ihn vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen, stellt grundsätzlich eine Ablehnung des möglicherweise darin liegenden Angebotes auf Abschluß eines Aufhebungsvertrages dar. Im übrigen kann auch ein derartiges Angebot nur bis zu dem Zeitpunkt vom Vermieter angenommen werden, in welchem der Mieter den Eingang der Antwort des Vermieters unter regelmäßigen Umständen erwarten durfte. 2. Dem Vermieter, der von einer Räumung mit Rücksicht auf einen Krankenhausaufenthalt des Mieters absieht, ist dies nicht vorzuwerfen. 3. Betriebskostenvorschüsse können noch solange als solche geltend gemacht werden, wie die Abrechnungsfrist nach Ablauf des Abrechnungszeitraums noch nicht abgelaufen ist. 4. Der Mieter kann nach Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses mit seinem Kautionsrückzahlungsanspruch gegen Ansprüche des Vermieters aufrechnen. 5. Die von einer Prozeßpartei in erster Instanz erhobene Verjährungseinrede ist auch ohne erneute Geltendmachung in zweiter Instanz zu berücksichtigen. 6. Die Verjährungsfrist des § 558 BGB wird auch durch Klageerweiterung während der Sechsmonatsfrist unterbrochen.LG Berlin15.12.1989
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1 S 348/89 - Abmahnung; ordentliche Kündigung; VertragsverletzungLeitsatz: Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen einer schuldhaften, nicht unerheblichen Vertragsverletzung des Mieters setzt keine schriftliche und qualifizierte Abmahnung voraus.LG Köln14.12.1989
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6 O 526/89 - einstweilige Verfügung; Mahnung; Persönlichkeitsrecht; Visitenkarte; MietrückstandLeitsatz: Die Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung wegen Unterlassung liegen vor, wenn der Vermieter rückständige Mieten durch eine am Briefkasten für jeden sichtbare Visitenkarte mahnt und zwischen ihm und dem Mieter Streit über die Berechtigung der Mietzinsforderungen besteht.LG Dortmund13.12.1989
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2 S 239/89 - Tierhaltung; fristlose KündigungLeitsatz: Hat der Mieter bei Vertragsschluß berechtigterweise die Vorstellung, ihm sei die Tierhaltung erlaubt, so ist eine spätere fristlose Kündigung wegen untersagter Tierhaltung unbegründet.LG Frankenthal13.12.1989
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64 S 432/89 - Eigenbedarfskündigung; voraussehbarer EigenbedarfLeitsatz: Keine Eigenbedarfskündigung aus Gründen, die bereits bei Abschluß des Mietvertrages vorlagen (voraussehbarer Eigenbedarf).LG Berlin12.12.1989
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16 S 98/89 - Eigenbedarf; Ersatzwohnraum; Verschlechterung; politisches MandatLeitsatz: Bei berufsbedingtem Zuzug des Vermieters an den Ort der vermieteten Wohnung ist Eigenbedarf gegeben und stellt der mit dem Wohnungswechsel verbundene Verlust eines politischen Mandats des Mieters keine unzumutbare Härte dar. Bei Anmietung einer Ersatzwohnung ist dem Mieter eine gewisse Verschlechterung seiner künftigen Wohnverhältnisse zuzumuten.LG Hamburg12.12.1989
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63 S 331/87 - Verjährungsunterbrechung; Schlüsselrückgabe; SchönheitsreparaturenLeitsatz: Unterbrechung der Verjährung, wenn der Mieter sich bereits abgegebene Schlüssel wiedergeben läßt, um noch fällige Schönheitsreparaturen durchzuführen.LG Berlin12.12.1989
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64 S 204/89 - Baulast; Einstellplätze; Grundstücksnachbar; VerkehrssicherungspflichtLeitsatz: 1. Die von einem Grundstückseigentümer übernommene Baulast stellt keinen Rechtsgrund für die unentgeltliche Nutzung der entsprechend errichteten Einstellplätze durch den Grundstücksnachbarn dar. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist daher der die Einstellplätze auf dem Grundstück nutzende Nachbar zum Ersatz der gezogenen Nutzung aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. 2. Die durch die Baulast begünstigten, die Einstellplätze nutzenden Nachbarn sind dagegen hinsichtlich der genutzten Flächen nicht verkehrssicherungspflichtig.LG Berlin08.12.1989
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6 S 271/89 - Nebenkostenpauschale; verbrauchsabhängige Abrechnung; HeizkostenabrechnungLeitsatz: Die vertraglich vereinbarte Betriebskostenpauschale kann bei Umstellung der Vertragsbeziehung auf die Abrechnung der Heizkosten nach Verbrauch nur dann als Vorauszahlungsbetrag in der Abrechnung angesetzt werden, wenn das vereinbarte Leistungsverhältnis gewahrt bleibt.LG Bonn07.12.1989
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1 S 34/89 - Mieterhöhung; Modernisierung; Duldung; Heizkessel; Einbau; Mitteilung; AnkündigungLeitsatz: Kommt es zu einer Modernisierungsmieterhöhung um ca. 7,5 %, so ist die Maßnahme als nicht unerheblich anzusehen, und sie ist dem Mieter rechtzeitig mitzuteilen.LG Detmold07.12.1989