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  1. 25 U 5495/88 - Mit Eigenleistungen
    Leitsatz: Auch wenn durch die Verwendung des Hinweises "Schlüsselfertig mit Eigenleistungen" im Einzelfall nicht der täuschende Eindruck erweckt wird, es werde für eine bereits fertiggestellte Wohnimmobilie geworben, ist eine Irreführung gleichwohl dann zu bejahen, wenn die noch zu erbringenden Eigenleistungen nicht von einem handwerklich durchschnittlich begabten Erwerber erbracht werden können, sondern Spezialkenntnisse oder auch Spezialwerkzeuge erfordern.
    KG
    02.02.1989
  2. 8 W 248/88 - Aufrechnung gegen Hausgeld
    Leitsatz: § 322 Abs. 2 ZPO gilt für eine im Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Aufrechnung gestellte Forderung entsprechend. Über das Bestehen einer solchen Forderung darf nur aufgrund einer zulässigen Aufrechnung entschieden werden. Gegen Hausgeldbeiträge kann nur mit unstreitigen Gegenforderungen oder Ansprüchen aus Notgeschäftsführung aufgerechnet werden.
    OLG Stuttgart
    24.01.1989
  3. 8 U 869/88 - Entgangener Gewinn durch positive Vertragsverletzung; Zeitpunkt der Schadensermittlung; Positive Vertragsverletzung; Nachmieterbenennung; Schadensersatzanspruch des Mieters; Schadensberechnung; maßgebender Zeitpunkt; entgangener Gewinn
    Leitsatz: Zum Schadensersatzanspruch des Mieters, wenn der Vermieter trotz vereinbarter Kontrahierungspflicht mit einem solventen Nachmieter einen Nachmieter ablehnt; zur Ermittlung des Schadensersatzanspruchs.
    KG
    05.01.1989
  4. 8 U 869/88 - Entgangener Gewinn durch positive Vertragsverletzung, Zeitpunkt der Schadensermittlung; Positive Vertragsverletzung, Nachmieterbenennung, Schadensersatzanspruch des Mieters, Schadensberechnung, maßgebender Zeitpunkt, entgangener Gewinn
    Leitsatz: Zum Schadensersatzanspruch des Mieters, wenn der Vermieter trotz vereinbarter Kontrahierungspflicht mit einem solventen Nachmieter einen Nachmieter ablehnt; zur Ermittlung des Schadensersatzanspruchs.
    KG
    05.01.1989
  5. 7 T 196/89 - Mietrückstand; Mietminderung
    Leitsatz: Ein Vermieter kann bei Beendigung des Mietvertrages einen Mietrückstand nicht mehr geltend machen, den er als für ihn erkennbare Mietminderung über einen Zeitraum von ca. 1 1/2 Jahren hingenommen hat.
    LG Hamburg
    27.12.1989
  6. 63 S 170/89 - Kündigung; Verwertungskündigung; Nachteil; Verkaufserlös
    Leitsatz: Eine unter 15 % liegende Einbuße beim Verkaufserlös einer vermieteten Eigentumswohnung ist noch kein erheblicher Nachteil i.S.d. § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB.
    LG Berlin
    22.12.1989
  7. 3 S 274/89 - Eigenbedarfskündigung; Härtefall; Untermieter; Wohngemeinschaft; Härtegrund
    Leitsatz: Der Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung und das Fortsetzungsverlangen des Mieters sind auf Gründe beschränkt, die eigene Härten für den Mieter und diejenigen seiner Familie betreffen, nicht jedoch solche der in seiner Wohngemeinschaft wohnenden Untermieter.
    LG Freiburg
    21.12.1989
  8. 64 S 419/88 - Betriebskostenumlage; preisgebundener Wohnraum; Umstellung auf Umlage; Inklusivmietenumstellung; Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Die Kammer hält an ihrer Auffassung fest, daß es auch für die erstmalige Erhebung des Umlegungsbetrages für Betriebskosten gem. § 20 Abs. 1 und 3 NMV einer Gegenüberstellung der früher in der Miete enthaltenen Betriebskosten mit den nunmehr umgelegten Betriebskosten bedurfte. 2. Außerdem waren und sind gem. § 4 Abs. 7 NMV bei der Erläuterung der Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten die Gründe an-zugeben, aus denen sich die Aufwendungen erhöht haben. Pauschale Hinweise auf eingetretene Änderungen der Bewirtschaftungs- und Betriebskosten reichten und reichen nicht aus.
    LG Berlin
    19.12.1989
  9. 16 S 208/89 - Vorbehalt; Minderungsrecht; Mietminderung; Verlust; Beseitigungsaufforderung; Mieterhöhung; Berechnung der Mietminderung; Bruttokaltmiete
    Leitsatz: 1. Reagiert ein Vermieter nicht auf die Anzeige von Mängeln und Aufforderung zu deren Beseitigung durch den Mieter, kann dieser nicht auf die Beseitigung vertrauen und geht sein Minderungsrecht bei vorbehaltloser weiterer Mietzahlung verloren. 2. Daß ein Mietminderungsrecht anläßlich einer nachfolgenden Mieterhöhung wieder auflebt, gilt nicht, wenn der Mieter auch dann keinen Vorbehalt erklärt. 3. Der Minderungsbetrag berechnet sich nach der Bruttokaltmiete.
    LG Hamburg
    19.12.1989
  10. 29 T 55/89 - Mietzahlung; Überweisung
    Leitsatz: 1. Der Mieter hat dafür zu sorgen, daß aus dem Überweisungsträger oder aufgrund anderer konkreter Anhaltspunkte eine Zuordnung ein-gehender Mietbeträge möglich ist. 2. Auch wenn den Vermieter eine grundsätzliche Nachforderungspflicht bei Mietzahlungen mit falschen Kontenbezeichnungen treffen mag, ist er nicht verpflichtet, durch größeren Aufwand die Herkunft von Zahlungen zu klären.
    LG Berlin
    19.12.1989