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Urteil Abmahnung
Schlagworte
Abmahnung; ordentliche Kündigung; Vertragsverletzung
Leitsatz
Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen einer schuldhaften, nicht unerheblichen Vertragsverletzung des Mieters setzt keine schriftliche und qualifizierte Abmahnung voraus.
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