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1 S 15864/10 - WEG-Sondernutzungsrecht; unwirksame Vereinbarung; eingetragenes unwirksames Sondernutzungsrecht; gutgläubiger Erwerb; Gutglaubensschutz; Keller in WEGLeitsatz: Das auf eine unwirksame Vereinbarung zurückgehende, gleichwohl aber im Grundbuch eingetragene Sondernutzungsrecht wird von dem Gutglaubensschutz des § 892 BGB erfasst und kann deshalb grundsätzlich von dem Erwerber des Miteigentumsanteils, dem das vermeintliche Sondernutzungsrecht zugewiesen wurde, gutgläubig erworben werden.LG München I14.02.2011
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67 S 61/10 - Notwendiger Parteivortrag zur Darlegung von Feuchtigkeit im KellerLeitsatz: Um das Gericht in die Lage zu versetzen, einen angemessenen Minderungsbetrag wegen behaupteter Feuchtigkeit in einem Berliner Altbaukeller zu ermitteln, obliegt es dem Mieter, die Voraussetzungen des Anspruchs durch Angabe der tatsächlichen Umstände und Auswirkungen hinreichend vorzutragen. Lediglich die Behauptung, der Keller sei fortwährend feucht oder völlig unbenutzbar, genügt nicht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin07.02.2011
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63 S 181/10 - Kein Schadensersatz bei unterlassener Wärmedämmung; Betriebskostenabrechnung bei gemischter Nutzung; Kondenswasser in Isolierglasfenstern; Wirtschaftlichkeitsgebot und Zahl der MüllbehälterLeitsatz: 1. Die Verletzung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Dämmung von nicht begehbaren, aber zugänglichen obersten Geschossdecken beheizter Räume begründet keinen Schadensersatzanspruch des Mieters, da § 9 Abs. 3 EnEV kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB ist. 2. Eine Freifläche ist bei der Betriebskostenabrechnung auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie ausschließlich gewerblich genutzt wird. 3. Aus einer bloßen Kondenswasserbildung bei Isolierglasfenstern kann nicht auf eine Mangelhaftigkeit der Fenster geschlossen werden. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin04.02.2011
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51 T 80/11 - Keine Erinnerung gegen befürchtetes zukünftiges Verhalten des Gerichtsvollziehers im RäumungsterminLeitsatz: 1. Der Gerichtsvollzieher hat im Räumungstermin die tatsächlichen Besitzverhältnisse festzustellen und zu prüfen, ob im Vollstreckungstitel nicht aufgeführte Dritte Mitbesitz an den Räumen haben; dies ist nicht im Erinnerungs- oder Beschwerdeweg durch das Vollstreckungsgericht vorwegzunehmen. 2. Für einen Mitbesitz reicht es nicht aus, einen Schlüssel zu besitzen, persönliche Gegenstände eingebracht zu haben, oder dass der Räumungsschuldner Mitglied eines Vereins ist, der eigenen Besitz behauptet. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin01.02.2011
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1 S 15378/10 - Getrennte Abrechnung in WEG-Untergemeinschaften; eingeräumte Beschlusskompetenz; Kostentrennung nach Gebäuden in größerer WEG; Teilabstimmung; Blockstimmrecht; WiedereinsetzungLeitsatz: 1. Eine Berufung des Anfechtungsklägers, die nur gegen einen Teil der nach § 46 Abs. 1 WEG zu verklagenden übrigen Miteigentümer gerichtet wird, ist unzulässig. 2. Eine Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist kann nicht damit begründet werden, dass das Ausgangsgericht in einer zweifelhaften Rechtsfrage eine andere Meinung als das Berufungsgericht vertreten hat. 3. Ist in einer Gemeinschaftsordnung § 23 Abs. 1 WEG nicht dahingehend abgeändert, dass Untergemeinschaften in eigenen Versammlungen Beschlüsse aufgrund der eingeräumten Beschlusskompetenz fassen können, muss sich die Anfechtungsklage gegen alle übrigen Eigentümer der Gesamtgemeinschaft richten. Das gilt auch dann, wenn bei einer Mehrhausanlage in der Gemeinschaftsordnung eine grundsätzliche Kostentrennung nach Häusern vorgesehen ist und in der Gesamtversammlung nur die Eigentümer des betroffenen Hauses abgestimmt haben; ohne Bedeutung ist dabei, ob die Teilabstimmung von den Grundsätzen des sog. Blockstimmrechts gedeckt war (Fortführung von LG München I, Urteil vom 20. Dezember 2010 - 1 S 8346/10 -, GE 2011, 252, 275).LG München I31.01.2011
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65 S 296/10 - Minderung wegen Gestanks im Treppenhaus; Aufwendungen für Privatgutachter als Schadensersatz; Verpflichtung des Vermieters zur Einschaltung sozialer Dienste; keine Rückforderung bei vorbehaltloser MietzahlungLeitsatz: 1. Erhebliche Geruchsbelästigung im Treppenhaus durch einen alten und kranken Mitmieter (Gestank nach Fäkalien und sich zersetzendem organischen Müll) berechtigen den Mieter zur Minderung. 2. Der Vermieter ist verpflichtet, auf den Verursacher der Belästigung einzuwirken (Einschaltung von sozialen Diensten, Wohnungsbesichtigung und Reinigung). 3. Ist er damit in Verzug, kann der Mieter Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten über das Ausmaß der Geruchsbelästigungen als Schadensersatz verlangen. 4. Bei vorbehaltloser Mietzahlung ist ein Rückforderungsanspruch ausgeschlossen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin28.01.2011
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307 S 76/10 - Umqualifizierung in andere Mietspiegelkategorien bei wesentlichem Bauaufwand; MieterhöhungLeitsatz: Wesentlicher Bauaufwand bei Dachgeschossausbau rechtfertigt Einordnung in eine jüngere Baualtersklasse des Mietspiegels. (Leitsatz der Redaktion)LG Hamburg27.01.2011
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49 S 106/10 - Keine Schadensersatzpflicht bei Fehlalarm für von Feuerwehr aufgebrochene WohnungstürLeitsatz: Wer in der irrtümlichen Annahme einer Notsituation die Feuerwehr alarmiert, die daraufhin die Wohnungstür aufbricht, haftet dem Hauseigentümer nicht auf Schadensersatz. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin26.01.2011
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65 S 173/10 - Mieterhöhungsverlangen für Einfamilienhaus unter Berufung auf Berliner Mietspiegel; Mietvertragsschluss bei Angabe der Kinder nur im Mietvertragsrubrum; Aussagekraft von SternchenfeldernLeitsatz: 1. Sind die Kinder des Mieters zwar im Rubrum des Mietvertrages als Mieter aufgeführt, haben aber den Mietvertrag nicht unterzeichnet und sind auch sonst nicht mietrechtlich in Erscheinung getreten, kommt der Mietvertrag nur mit dem Unterzeichner des Mietvertrages zustande. 2. Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus reicht die Bezugnahme auf einen an sich nicht einschlägigen Mietspiegel für Mehrfamilienhäuser dann aus, wenn die Miete innerhalb der Mietspanne für Mehrfamilienhäuser liegt. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin25.01.2011
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63 T 7/11 - Kein Zurückbehaltungsrecht an unpfändbaren SachenLeitsatz: 1. Das Vermieterpfandrecht erstreckt sich nicht auf unpfändbare Sachen; daran kann auch kein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden. 2. Unpfändbar können auch ein Wurfspeer und 40 Biergläser sein. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin21.01.2011