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63 S 395/10 - Keine Angabe von Drittmitteln bei der Mieterhöhung bei Förderung reiner Instandsetzungsmaßnahmen; Bewilligungsmiete als ObergrenzeLeitsatz: 1. Öffentliche Fördermittel (hier: Baukosten- und Aufwendungszuschüsse) brauchen dann im Mieterhöhungsverlangen nicht angegeben zu werden, wenn sie nach dem Fördervertrag für Instandsetzungsmaßnahmen bestimmt waren. 2. Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter keine höhere Miete als im mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbau zu zahlen habe, kann er sich nach zwischenzeitlicher Zustimmung zu einer höheren Miete nicht mehr auf die darin liegende Begrenzung berufen, wenn sein Einkommen die Grenze des § 9 Abs. 2 WoFG übersteigt, die die Parteien als maßgeblich vereinbart haben. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin31.05.2011
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63 S 433/10 - Modernisierungszuschlag doch schon vor Begleichung der Rechnungen; Abzug fiktiver InstandsetzungskostenLeitsatz: 1. Der Modernisierungszuschlag kann schon vor Rechnungszahlung nach Fertigstellung der Arbeiten verlangt werden. 2. Von den Modernisierungskosten müssen nur solche Kosten abgezogen werden, die der Vermieter (fiktiv) für konkret fällige Instandsetzungsarbeiten erspart hat. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin31.05.2011
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9 S 116/09 - Mindestanforderungen an Betriebskostenabrechnung; Abrechnungseinheit; Gesamtfläche; Wirtschaftseinheit; keine Angabe der Einzelgebäude einer Abrechnungseinheit; kein Vorwegabzug für Wasser bei verbrauchsabhängiger AbrechnungLeitsatz: Eine formell wirksame Nebenkostenabrechnung erfordert auch unter dem Gesichtspunkt gedanklicher Nachvollziehbarkeit nicht, dass der Abrechnung entnommen werden kann, welche Gebäude zu der Abrechnungseinheit zusammengefasst sind, die der angegebenen Gesamtfläche zugrunde liegen.LG Itzehoe27.05.2011
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67 S 70/11 - Unerlaubtes Abstellen von Fahrrädern auf dem Hof; jederzeit widerrufbare Gefälligkeit; LeihvertragLeitsatz: Erlaubt der Vermieter das Abstellen von Fahrrädern auf dem Hof, handelt es sich um eine jederzeit widerrufbare Gefälligkeit. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin26.05.2011
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63 S 426/10 - Modernisierungszuschlag; Mieterhöhung; Aufzug; Zugang, Mietermehrheit; Erläuterung; Empfangsvollmacht; AnkündigungLeitsatz: 1. Die nur einem von zwei Mietern zugegangene Mieterhöhung nach Modernisierung ist bei Vereinbarung einer Empfangsvollmacht auch dann wirksam, wenn der andere Mieter allein gekündigt hat und aus der Wohnung ausgezogen ist. 2. Der Einbau eines Aufzugs stellt eine nachhaltige Verbesserung einer im Obergeschoss gelegenen Wohnung dar, die nicht näher erläutert zu werden braucht. 3. Der Beginn der Modernisierungsarbeiten vor Ablauf der dreimonatigen Frist nach Ankündigung verzögert die Mieterhöhung nur dann, wenn die Mieterhöhung in der Ankündigung nicht angegeben worden ist oder diese um mehr als 10 % überschritten wird. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin24.05.2011
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67 S 370/09 - Vertragsgemäßer Mietgebrauch; Blumenkästen an Außenseite von BalkonenLeitsatz: Die Anbringung von Blumenkästen an der Außenseite von Balkonen ist grundsätzlich nicht vom allgemeinen Mietgebrauch gedeckt und kann bei Vorliegen eines sachlichen Grundes untersagt werden. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin20.05.2011
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1 S 5166/11 - Anspruch gegen Verwalter auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes; Ladefrist; Schadensersatz für Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung; einstweilige Anordnung einer VersammlungLeitsatz: 1. Ein Miteigentümer hat einen Anspruch gegen den Verwalter auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die Einladung für die nächste Eigentümerversammlung, wenn dessen Behandlung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, weil sachliche Gründe für eine Erörterung und Beschlussfassung sprechen. Der Anspruch entfällt, wenn die Ladungsfrist des § 24 IV 2 WEG nicht mehr gewahrt werden kann und auf diese Frist auch nicht ausnahmsweise verzichtet werden kann. 2. Verletzt die Hausverwaltung den Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in zu vertretender Weise, kann sich ein Schadensersatzanspruch des Miteigentümers gegen die Hausverwaltung auf Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung auf deren Kosten ergeben. 3. Im Wege der einstweiligen Leistungsverfügung kann der Verwalter jedoch nur ausnahmsweise dann verpflichtet werden, eine solche außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen, wenn die Behandlung eines bestimmten Punktes so dringend ist, dass ein Eigentümer, der bei seinem Einberufungsverlangen ein ordentliches Hauptsacheverfahren abwartet, unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schaden erleidet. Die besondere Dringlichkeit ergibt sich nicht allein schon daraus, dass die Hausverwaltung die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für eine geplante Versammlung so knapp vor dieser Versammlung abgelehnt hatte, dass der Miteigentümer die Aufnahme des Tagesordnungspunktes innerhalb der Frist des § 24 IV 2 WEG nicht mehr erzwingen konnte.LG München I16.05.2011
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63 S 301/10 - Mieterhöhung bei vom Mieter geschaffener Ausstattung (hier: Bad)Leitsatz: Eine vom Mieter auf eigene Kosten geschaffene Ausstattung der Mietsache (hier: Bad) bleibt auch bei der Ermittlung des Mietspiegelfeldes für die ortsübliche Vergleichsmiete grundsätzlich auf Dauer unberücksichtigt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin10.05.2011
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1 S 22360/10 - Vorlage der Eigentümerliste; fehlerhafte Liste; Korrektur; unvollständige Eigentümerliste; Nachbenennung im Prozess in zweiter Instanz; FalschbezeichnungenLeitsatz: Eine Korrektur der zwar rechtzeitig im Sinne des § 44 I 2 WEG eingereichten, aber in einzelnen Punkten unvollständigen oder fehlerhaften Eigentümerliste ist grundsätzlich auch noch nach dem Zeitpunkt gemäß § 44 I 2 WEG möglich. So ist insbesondere die Nachbenennung einer Miteigentümerin, die ihren Miteigentumsanteil gemeinschaftlich mit dem Ehemann hält, aber in der rechtzeitig vorgelegten Eigentümerliste fehlt, noch in der Berufungsinstanz zulässig.LG München I09.05.2011
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63 S 439/10 - Schriftform für Vereinbarung zum Ausschluss der EigenbedarfskündigungLeitsatz: Der Verzicht des Vermieters auf das Recht, das Wohnraummietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen, bedarf der Schriftform, wenn der Verzicht für mehr als ein Jahr gelten soll. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin06.05.2011