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Urteil WEG-Sondernutzungsrecht


Schlagworte

WEG-Sondernutzungsrecht; unwirksame Vereinbarung; eingetragenes unwirksames Sondernutzungsrecht; gutgläubiger Erwerb; Gutglaubensschutz; Keller in WEG

Leitsatz

Das auf eine unwirksame Vereinbarung zurückgehende, gleichwohl aber im Grundbuch eingetragene Sondernutzungsrecht wird von dem Gutglaubensschutz des § 892 BGB erfasst und kann deshalb grundsätzlich von dem Erwerber des Miteigentumsanteils, dem das vermeintliche Sondernutzungsrecht zugewiesen wurde, gutgläubig erworben werden.

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