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Suchergebnis Urteilssuche (781 - 790 von 800)

  1. 1 Ws Reha 21/11 - Gemeinde- und Kreisbodenkommissionen keine staatlichen deutschen Gerichte, Maßnahmen mit Strafcharakter außerhalb förmlicher Strafverfahren
    Leitsatz: 1. Die Gemeinde- und Kreisbodenkommissionen, die nach dem Gesetz über die Bodenreform im Lande Thüringen vom 10. September 1945 tätig geworden sind, waren keine staatlichen deutschen Gerichte im Sinne des § 1 Abs. 1 StrRehaG.2. § 1 Abs. 5 StrRehaG erfasst zwar nicht nur Maßnahmen in förmlichen Strafverfahren, sondern auch solche staatlichen Zwangsmaßnahmen, die in einem Kontext mit Vorwürfen einer nach DDR-Recht oder DDR-Rechtspraxis strafbaren Handlung verbunden sind, wobei aber weitere Voraussetzung stets ist, dass das jeweils in Rede stehende staatliche Handeln seinerzeit als spezifisch strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten angesehen worden ist. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Thüringen
    16.08.2011
  2. L 8 R 437/05 - Aberkennung der Entschädigungsrente wegen Verstoßes gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; stellvertretender Minister und Leiter der Hauptabteilung Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit
    Leitsatz: Der Ermächtigungstatbestand, eine zuerkannte Entschädigungsrente nach § 5 Abs. 1 ERG abzuerkennen, ist erfüllt, wenn der Inhaber des Rechts auf Entschädigungsrente durch sein Verhalten in Ausübung ihm übertragener oder eingeräumter Gewalt den Unrechtserfolg des Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit herbeigeführt oder einen nicht unerheblichen Beitrag dazu geleistet hat, dass andere diesen Erfolg herbeiführen. Außerdem muss er zurechnungsunfähig gewesen sein und die Tatsachen gekannt haben, aus denen sich die Unvereinbarkeit seines Verhaltens mit den Grundsätzen der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit ergab. (Leitsatz der Redaktion)
    LSG Berlin-Brandenburg
    28.07.2011
  3. 2-11 S 349/10 - Mieterhöhung für bauordnungswidrige Wohnräume durch Mietspiegel
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen ist formell unwirksam, wenn es mit dem Mietspiegel begründet wurde, der nur Aussagen zu Wohnungen trifft, und es sich überwiegend auf Räume bezieht, die bauordnungsrechtlich nicht zum dauerhaften Aufenthalt für Menschen geeignet sind.
    LG Frankfurt/Main
    28.07.2011
  4. 31 C 102/09 - Betriebskostenabrechnung bei nicht unerheblicher Wohnflächenabweichung; vereinbarte Wohnfläche
    Leitsatz: Bei einer Abweichung der Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag (hier: 133,00 m2) zu der tatsächlichen Wohnfläche (hier: 116,891 m2) - mithin von über 10 % - sind die einzelnen Kostenpositionen der Betriebskostenabrechnung, die auf der Basis der unrichtigen Wohnfläche berechnet wurden, nur mit der tatsächlichen Wohnfläche neu zu berechnen, da die Betriebskostenabrechnung insofern formell ordnungsgemäß und inhaltlich unrichtig ist. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    14.07.2011
  5. 34 C 36/10 - Verbotene Eigenmacht; Besitzstörung; Schuppen
    Leitsatz: Die rechtmäßige Besitzerin eines Schuppens kann von dem Störer - der einen Holzstützpfosten direkt vor der Schuppentür errichtet hat, so dass diese Schuppentür sich nur noch 17 cm öffnen lässt - gemäß §§ 858, 861 und 862 BGB verlangen, dass diese Störung beseitigt wird. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    11.07.2011
  6. 8 K 1461/08 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Nötigung; Verkauf eines Verteidigungsgrundstücks; Machtmissbrauch
    Leitsatz: Dass der Eigentümer möglicherweise das Grundstück verkaufte, um einer Enteignung nach dem Verteidigungsgesetz zu entgehen und sich eventuell - auch im Hinblick auf seine Geschäftsbeziehungen zur NVA - unter Druck gesetzt fühlte, reicht für eine Nötigungs- bzw. Drohungslage nicht aus. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    VG Frankfurt (Oder)
    29.06.2011
  7. 5 U 33/10 - Rücktritt vom Kaufvertrag; ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen
    Leitsatz: 1. Der vertraglich ausbedungene Rücktritt von einem Kaufvertrag, mit dem ehemals volkseigene land- oder forstwirtschaftliche Flächen privatisiert worden sind, muss von der Verkäuferin grundsätzlich im Einklang mit den Zwecken des AusglLeistG und der FlErwV ausgeübt werden. 2. Der Rücktritt wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, a) dass der nicht ortsansässige Käufer anbietet, die Differenz zwischen dem gezahlten Kaufpreis und dem zum Zeitpunkt des möglichen Rücktritts ermittelten Verkehrswert zu entrichten und b) die Rückabwicklung des Kaufvertrages, insbesondere nach zwischenzeitlichen Arrondierungskäufen, agrarstrukturellen Gründen zuwiderläuft. (Nichtamtliche Leitsätze)
    Brbg. OLG
    16.06.2011
  8. 5 K 739/07 - Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung; kein Sonderinteresse für zweite Grundstücksanschlussleitung; Erschließungsbeitrag; Abwasseranschluss
    Leitsatz: Eine erneute Erhebung von Grundstücksanschlusskosten und Anschlussbeiträgen für eine zweite Anschlussleitung ist rechtswidrig, wenn das Grundstück schon seit Jahren über eine funktionierende Entwässerungsleitung verfügt. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Frankfurt (Oder)
    16.06.2011
  9. 1 Ws Reha 7/11 - Gesetzliche Unterstellung der Rehabilitierungsvoraussetzungen
    Leitsatz: Nach der ab 9. Dezember 2010 geltenden Fassung des StrRehaG wird in den Fällen, in denen die Anordnung einer Heimerziehung der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken gedient hat, der freiheitsentziehende Charakter einer solchen Heimerziehung gesetzlich unterstellt. Die Gerichte haben nicht mehr zu prüfen, ob sich die Unterbringung im konkreten Fall unter haftähnlichen Bedingungen vollzogen hat. (Leitsatz der Redaktion)
    ThürOLG
    17.05.2011
  10. 6a S 1/11 - Gerichtlicher Hinweis zur Vorlage der Eigentümerliste in der mündlichen Verhandlung; Anfechtungsklage; unechtes Versäumnisurteil; Nachreichung der Eigentümerliste bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung
    Leitsatz: Gibt das AG den Hinweis zur Vorlage der Eigentümerliste erst in der mündlichen Verhandlung, und sieht die Klägerseite daraufhin von der Stellung des Klageantrags ab, darf das Gericht die Anfechtungsklage nicht durch unechtes Versäumnisurteil als unzulässig abzuweisen. Es hat wegen der Behebbarkeit des Mangels zumindest durch echtes Versäumnisurteil der Klägerseite die Möglichkeit zum Einspruch und damit zur Nachholung der Vorlage der Eigentümerliste bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu geben. Andernfalls führt die zulässige Berufung zur Zurückverweisung der Sache an das AG. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Frankfurt (Oder)
    10.05.2011