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Urteil Keine Schadensersatzpflicht bei Fehlalarm für von Feuerwehr aufgebrochene Wohnungstür
Schlagworte
Keine Schadensersatzpflicht bei Fehlalarm für von Feuerwehr aufgebrochene Wohnungstür
Leitsatz
Wer in der irrtümlichen Annahme einer Notsituation die Feuerwehr alarmiert, die daraufhin die Wohnungstür aufbricht, haftet dem Hauseigentümer nicht auf Schadensersatz.
(Leitsatz der Redaktion)
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