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Suchergebnis Urteilssuche (581 - 590 von 800)

  1. 32 S 5/10 - Fortsetzung des Mietverhältnisses als Verzicht auf Kündigung
    Leitsatz: Wenn der Vermieter aus einer Kündigung über einen Zeitraum von acht Monaten keine Ansprüche herleitet, liegt darin ein Verzicht auf Räumung. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    20.01.2011
  2. 63 S 241/10 - Mieterhöhungsverlangen; Stichtag für Anwendung des Mietspiegels; Mietspiegel 2007; Sondermerkmal „Hochwertiger Bodenbelag”; Laminatboden; Mietbegrenzung durch Modernisierungsvereinbarung
    Leitsatz: 1. Eine anlässlich einer Modernisierung geschlossene Vereinbarung, dass der jeweilige Mietpreis sich an einer „mit Teilstandard ausgerüsteten Wohnung" orientiert, umfasst keinen Verzicht auf wohnwerterhöhende Sondermerkmale bei späteren Mieterhöhungen. 2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist der Zugang des Erhöhungsverlangens beim Mieter. 3. Für das Sondermerkmal „Hochwertiger Bodenbelag" des Mietspiegels 2007 kommt es nicht auf die Qualität des verlegten Laminatbodens an. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    18.01.2011
  3. 67 S 198/10 - Vom Mieter eingebaute Gasetagenheizung nicht zu berücksichtigen; Mietermodernisierung mit öffentlichen Zuschüssen ohne Eigenmittel; Spüle; Waschbecken; Orientierungshilfe des Mietspiegels; Kochmöglichkeit durch Mieter gestellt mit überwiegendem Vermieterzuschuss; Herd; nutzbarer Balkon an lärmbelasteter Straße
    Leitsatz: 1. Auf eine Mietermodernisierung, die mit Zuschüssen der IBB und des Vermieters durchgeführt wurde, kann sich der Vermieter auch dann nicht berufen, wenn der Mieter dazu keine Eigenmittel aufgebracht hat. 2. Beim Einbau einer Gasetagenheizung gilt die Wohnung in diesem Fall für eine Mieterhöhung als ofenbeheizt. 3. Ein halbrundes Waschbecken ohne Ablage ist eine Spüle im Sinne des Mietspiegels. 4. Die Wohnung ist auch dann mit einer Kochmöglichkeit ausgestattet, wenn der Vermieter bei der Erstanschaffung eines Herdes mehr als 50 % der Kosten übernommen hat. 5. Ein Balkon mit einer Grundfläche von 1 m x 4 m ist auch bei Lage an einer Straße mit hoher Lärmbelastung nutzbar. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    17.01.2011
  4. 9 S 21/10 - Betriebskostenabrechnung; Heizungsstrom; Betriebsstrom; Vorwegabzug; Wirtschaftseinheit; Abrechnungseinheit; Bestreiten der Umlagefähigkeit; Hauswartkosten
    Leitsatz: 1. Führt der Vermieter in der Heizkostenabrechnung die umlagefähigen Kosten für den Betriebsstrom nicht auf, so begründet dies keinen formellen Mangel. 2. Der Umstand, dass eine Heizkostenabrechnung mehrere über eine gemeinsame Heizanlage versorgte Häuser zu einer Wirtschafts- und Abrechnungseinheit zusammenfasst, berührt nicht die formelle Wirksamkeit einer Abrechnung, sondern lediglich deren materielle Richtigkeit. 3. Die Zusammenfassung dieser Gebäude zu einer Abrechnungseinheit kann auch durch Übersendung der Abrechnung erfolgen, ohne dass es einer entsprechenden Vereinbarung bedarf. 4. Der Mieter kann zumindest dann nicht pauschal bestreiten, dass die umgelegten Hauswartskosten umlagefähige Positionen enthalten, wenn von zwei verschiedenen Hauswartverträgen nur noch die Positionen aus dem zweiten Vertrag streitig sind, die nach dem Vortrag des Vermieters lediglich umlagefähige Kosten enthalten. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Itzehoe
    14.01.2011
  5. 29 O 199/10 - Schriftform des Gewerberaummietvertrages; ungleiche Vertragsexemplare; fehlende erforderliche Unterschriften von Vertragsparteien
    Leitsatz: Für die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform ist es bei einem Gewerberaummietvertrag ausreichend, wenn eine Partei ein Vertragsexemplar mit allen erforderlichen Unterschriften besitzt. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    LG Berlin
    12.01.2011
  6. 63 S 659/09 - Offenlegung der Ermächtigung durch Verkäufer; keine Zurechnung des Verschuldens des JobCenters für verspätete Mietzahlung; Zahlungsverzug; Vermieterstellung; Kündigung; Stellvertretung
    Leitsatz: 1. Ist der Käufer eines Hausgrundstücks schon vor der Eigentumsumschreibung zur Ausübung der Vermieterrechte ermächtigt, muss das gegenüber einem Kündigungsempfänger offengelegt werden. 2. Der Kündigungsempfänger muss - anders als im Falle der Stellvertretung - eine fehlende Ermächtigung nicht unverzüglich rügen. 3. Eine verspätete Mietzahlung durch das JobCenter muss der Mieter sich nicht als eigenes Verschulden zurechnen lassen (Anschluss an BGH GE 2009, 1613). (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    11.01.2011
  7. 63 S 177/10 - Betriebskostenabrechnung; Erhöhung der Vorauszahlungen; Vorwegabzug für nicht umlagefähige Instandhaltungskosten; Umlagemaßstab; Hauswartskosten; Mietereinwendungen
    Leitsatz: 1. Eine Erhöhung der Betriebskostenvorschüsse ist nicht unwirksam, auch wenn sie wenige Tage vor Zugang der Betriebskostenabrechnung erfolgt. 2. Der Vorwegabzug für nicht umlagefähige Instandhaltungskosten gehört selbst dann nicht zu den an eine Betriebskostenabrechnung zu stellenden formellen Mindestanforderungen, wenn ein solcher Vorwegabzug geboten ist. 3. Für den Vermieter ist die vertragliche Vereinbarung über die Umlage der Betriebskosten nach der Wohnfläche auch dann maßgeblich, wenn ihm die angefallenen Gesamtkosten für das Objekt nicht bekannt sind (hier: Grundsteuer). 4. Die Kontrolle des Müllplatzes gehört zu den typischen Überwa­chungs- und Kontrolltätigkeiten eines Hauswarts, deren Kosten umlagefähig sind. 5. Einwendungen des Mieters gegen die Umlagefähigkeit von Betriebskosten sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie im Einzelnen konkretisiert werden. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    07.01.2011
  8. 23 C 349/11 - Betriebskosten; Kosten der Gartenpflege; Baumfällkosten
    Leitsatz: Die Kosten für das Fällen von Bäumen sind nicht umlagefähig. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Potsdam
    27.12.2011
  9. 10 C 190/11 - Anwaltskosten für Deckungszusage erstattungsfähig
    Leitsatz: Grundsätzlich sind auch die Kosten für die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein erstattungsfähiger Schaden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    22.12.2011
  10. 10 C 285/11 - Betriebskostenabrechnung; Aufschlüsselung der Gesamtkosten nach den einzelnen Betriebskostenarten; Erläuterung des Verteilerschlüssels; unzutreffende Angabe der Wohnfläche; Kosten der Eichung
    Leitsatz: 1. Eine Betriebskostenabrechnung ist formell unwirksam, wenn in ihr nur die auf den Mieter entfallenden Gesamtkosten und der sich daraus ergebende Anteil pro Quadratmeter angegeben ist, die Gesamtkosten jedoch nicht nach den einzelnen Betriebskostenarten aufgeschlüsselt worden sind sowie ein intransparenter Verteilerschlüssel nicht erläutert worden ist. 2. Falsche Flächenangaben betreffen nur die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung. 3. Werden die Kalt- und Warmwasserzähler wegen Ablaufs der Eichfrist ausgetauscht, so müssen diese Kosten als solche in der Betriebskostenabrechnung bezeichnet werden; eine Umlage als „Eichkosten" ist unwirksam. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Spandau
    22.12.2011