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  1. VII ZR 199/94 - Kommunalverfassungsgesetz; Gemeindeindentität; Wirtschaftsvertrag; Übergangszeit der Währungsunion
    Leitsatz: Die Identität der durch das Kommunalverfassungsgesetz der DDR vom 17. Mai 1990 konstituierten Gemeinden ist durch den Beitritt der ehemaligen DDR nicht berührt worden. VerfÄndG DDR Art. 1 Abs. 2, 3; DDR:WWSUVtr Art. 2; DDR:WWSUVtrProt Leitsatz A I 2 Mit der Einführung des Vertragsrechts der Währungsunion in das Recht der DDR für die Übergangszeit der Währungsunion mit Wirkung vom 1. Juli 1990 war den Vertragsparteien eines Wirtschaftsvertrages im Sinne des Gesetzes über Wirtschaftsverträge die rechtliche Möglichkeit eröffnet. Vorverträge für den geplanten Abschluß eines Wirtschaftsvertrages zu schließen.
    BGH
    12.10.1995
  2. III ZR 19/95 - Maklerprovision
    Leitsatz: Wird das einer GmbH durch einen Makler nachgewiesene Grundstück durch eine andere GmbH erworben, die von denselben Gesellschaftern mit demselben Gesellschaftszweck später gegründet worden ist, so erwächst dem Makler daraus ein Provisionsanspruch gegen die erstgenannte GmbH.
    BGH
    05.10.1995
  3. IV ZB 5/95 - Beitrittsgebiet; Erbrecht; Nachlaßspaltung
    Leitsatz: a) Für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der früheren DDR bleibt das Zivilgesetzbuch auch dann maßgebend, wenn der Erblasser (nach dessen Inkrafttreten am 1. Januar 1976, aber) vor der Vereinigung Deutschlands mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt im Westen verstorben ist und daher im übrigen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beerbt wird (Nachlaßspaltung). b) Ansprüche aus dem Vermögensgesetz sind nicht geeignet, eine Nachlaßspaltung herbeizuführen; die erbrechtlichen Verhältnisse richten sich insoweit nach dem allgemein für den Erblasser geltenden Erbstatut.
    BGH
    04.10.1995
  4. XII ZR 215/94 - Nutzungsentschädigung; Schadensersatzanspruch; Verzugsschaden; Minderung; Untermietverhältnis; Hauptmietverhältnis; Rechtsmangel; Gewährleistungsausschluß
    Leitsatz: a) Nach Beendigung des Untermietverhältnisses steht dem Hauptmieter kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 557 Abs. 1 BGB gegen den Untermieter zu, wenn auch das Hauptmietverhältnis bereits beendet ist. b) Zum Ausschluß der Gewährleistung des Vermieters für einen Rechtsmangel wegen Kenntnis des Mieters.
    BGH
    04.10.1995
  5. XI ZR 83/94 - Altkredite; Rückzahlung und Verzinsung von Staatsbankkrediten
    Leitsatz: a) Das Ende der sozialistischen Planwirtschaft und der staatlichen Finanzierungshilfen nach DDR-Recht hat die Verpflichtung einer ehemaligen Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft zur Rückzahlung und Verzinsung von Staatsbankkrediten nicht entfallen lassen und rechtfertigt wegen des Altschuldenhilfegesetzes auch keine Anpassung nach § 242 BGB. b) Die Rechtsnachfolger der DDR-Staatsbank sind ohne Vereinbarung nicht berechtigt, die Altkredite seit dem Beitritt im Kontokorrentverhältnis abzuwickeln und Zinseszinsen zu berechnen.
    BGH
    04.10.1995
  6. V ZR 130/94 - Verwendungsersatzanspruch des nicht berechtigten Besitzers; Baumaßnahmen in der begründeten Erwartung späteren Eigentumserwerbs
    Leitsatz: Die Vorschriften der §§ 994 bis 1003 BGB regeln im Verhältnis zwischen Eigentümer und nicht berechtigtem Besitzer den Ersatz von Verwendungen erschöpfend und schließen die Anwendbarkeit des allgemeinen Bereicherungsrechts aus (Bestätigung von BGHZ 41, 157); dies gilt auch für werterhaltende oder werterhöhende Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden in der begründeten Erwartung späteren Eigentumserwerbs.
    BGH
    29.09.1995
  7. VI ZR 377/94 - Verwaltungstreuhänder; Treugeber; Treuhänder; Abtretung; Schadensersatzananspruch; Rückerstattungsanspruch; Sittenwidrigkeit
    Leitsatz: a) Wurde ein in der DDR belegener Vermögensgegenstand wegen der dort herrschenden Verhältnisse von seinem in West-Berlin lebenden Eigentümer auf einen in der DDR ansässigen Verwaltungstreuhänder rechtswirksam übertragen und später infolge von staatlichen Zwangsmaßnahmen der DDR enteignet, so konnte dem Treugeber nach der Wende in der DDR auf der Grundlage des § 667 BGB und des § 281 BGB ein Anspruch auf Abtretung der Rechte zustehen, die der Treuhänder gemäß den Regelungen des Vermögensgesetzes erlangt hat. b) Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzananspruchs des Treugebers aus § 826 BGB gegen denjenigen, der sich die vermögensgesetzlichen Rückerstattungsansprüche des Treuhänders abtreten ließ.
    BGH
    19.09.1995
  8. 5 StR 371/95 - Untreue des Wohnungseigentumsverwalter; Treubruch des Wohnungsverwalters durch gesetzeswidrige Anlage der Mietkaution
    Leitsatz: 1. Durch einen gegen § 27 Abs. 4 Satz 1 WEG verstoßenden Umgang mit Geldern der Wohnungseigentümer kann der Verwalter den Treubruchtatbestand der Untreue erfüllen. 2. Der Wohnungsverwalter, der es vertraglich übernommen hat, die Vermieterpflicht aus § 550 b Abs. 2 Satz 1 BGB zu erfüllen, kann durch einen hiergegen verstoßenden Umgang mit einer Mieterkaution Untreue im Sinne des Treubruchtatbestandes begehen.
    BGH
    23.08.1995
  9. IX ZR 34/95 - Zwangshypothek; Unwirksamkeit bei Eröffnung der Gesamtvollstreckung über Schuldnervermögen; Löschungsbewilligung
    Leitsatz: a) Mit der Eintragung einer Zwangshypothek auf einem Grundstück des Schuldners ist die Vollstreckungsmaßnahme erst eingeleitet im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO. b) Die Zwangshypothek wird mit der Eröffnung der Gesamtvollstreckung über das Vermögen des Schuldners den Gesamtvollstreckungsgläubigern gegenüber unwirksam. Der Verwalter darf von der ihm zu erteilenden Löschungsbewilligung nur Gebrauch machen, soweit dies zur Verwertung des Grundstücks im Rahmen der Gesamtvollstreckung notwendig ist.
    BGH
    03.08.1995
  10. IX ZB 80/94 - Rückerstattungsanspruch; Verweisung von einem Zivil- an ein Verwaltungsgericht
    Leitsatz: 1. Neue rückerstattungsrechtliche Ansprüche können ungeachtet der Erweiterung des Geltungsbereichs des Bundesrückerstattungsgesetzes auf das Beitrittsgebiet grundsätzlich nur auf das Vermögensgesetz und das NS Verfolgtenentschädigungsgesetz gestützt werden. 2. Die Verweisung von einem Zivil- an ein Verwaltungsgericht kommt nicht in Betracht, wenn ein rückerstattungsrechtlicher Anspruch allein auf das Bundesrückerstattungsgesetz gestützt und in dem bisherigen Verfahren nicht geprüft wurde, ob der Anspruch nach dem Vermögens- und dem NS Verfolgtenentschädigungsgesetz begründet ist.
    BGH
    03.08.1995