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  1. V ZR 88/95 - Vermögensaufwendung; Arbeitsleistung; Arbeitsaufwand; Vermögensschaden; notwendige Verwendungen; nützliche Verwendungen; Nutzungsherausgabe; Verwendungsersatz; Vindikationslage
    Leitsatz: a) Verwendungen sind Vermögensaufwendungen, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Sache dienen. b) Die tatsächlich erbrachte geldwerte Arbeitsleistung des Besitzers ist eine Vermögensaufwendung. c) Die geldwerte Eigenarbeit darf bei notwendigen Verwendungen ohne Einschränkung und bei nützlichen Verwendungen nach Maßgabe einer noch vorhandenen Wertsteigerung auf den Eigentümer abgewälzt werden. d) Der tatsächliche geldwerte Arbeitsaufwand, der ohne das schädigende Ereignis nicht erbracht worden wäre, ist ebenso ein Vermögensschaden wie die verhinderte geldwerte Arbeitsleistung (teilweise Aufgabe von BGHZ 69, 34).
    BGH
    24.11.1995
  2. V ZR 234/94 - Kaufvertrag; Übergabe des verkauften Grundstücks
    Leitsatz: Unter Übergabe im Sinne des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB ist im Regelfall die Übertragung des unmittelbaren Besitzes zu verstehen.
    BGH
    24.11.1995
  3. V ZR 174/94 - Verjährung nach gerichtlicher Leistungsbestimmung
    Leitsatz: Die Verjährung eines Anspruchs, der von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängt, beginnt nicht vor seiner Bestimmung durch Urteil.
    BGH
    24.11.1995
  4. V ZR 164/94 - Grundstückskaufvertrag; preisrechtliche Genehmigung des (Stopp-) Kaufpreises; Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: a) Ist der bei einem DDR Grundstücksgeschäft vereinbarte (Stopp-) Kaufpreis preisrechtlich genehmigt worden, kommt Nichtigkeit des Vertrages wegen eines groben Mißverhältnisses zwischen Preis und Leistung nicht in Betracht (Fortführung zum Urteil vom 9. Juli 1968, V ZR 118/67, WM 1968, 1248, 1249). b) Eine Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei einem vor der Wende abgeschlossenen und erfüllten DDR Grundstücksgeschäft kommt selbst dann nicht in Betracht, wenn auch durch den Wegfall des Nutzungsrechtes einer LPG die verkaufte Ackerfläche eine außergewöhnliche Wertsteigerung (noch vor der Wiedervereinigung) erfährt.
    BGH
    24.11.1995
  5. IX ZR 213/94 - Notarhaftung; Grundbucheinsicht durch Hilfspersonen
    Leitsatz: Der Notar haftet für das Verschulden von Hilfspersonen bei der Grundbucheinsicht wie für eigenes.
    BGH
    23.11.1995
  6. VIII ARZ 4/95 - Räumungsanspruch gegen schon ausgezogenen Mitmieter
    Leitsatz: Der vertragliche Herausgabe- (und Räumungs-) Anspruch gemäß § 556 Abs. 1 BGB nach Beendigung des mit mehreren Mietern begründeten Wohnraummietverhältnisses ist auch gegen denjenigen von ihnen begründet, der im Gegensatz zu den anderen den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben hat.
    BGH
    22.11.1995
  7. VIII ZR 165/94 - Deutschen Bauakademie; Rechtsnachfolge in Verbindlichkeiten
    Leitsatz: Zur Frage der Rechtsnachfolge in Verbindlichkeiten der Deutschen Bauakademie der früheren DDR.
    BGH
    22.11.1995
  8. VI ZR 31/95 - Tiefbauunternehmen; Straßenbauunternehmer; Erkundigungspflicht nach privat verlegten Versorgungsleitungen
    Leitsatz: Bestehen nach den örtlichen Gegebenheiten Anhaltspunkte für die Existenz privater Versorgungsleitungen (hier: Antennenkabel) in öffentlichem Grund, so muß sich ein Bauunternehmer vor der Durchführung von Baggerarbeiten sorgfältig nach dem Vorhandensein und gegebenenfalls dem Verlauf solcher Leitungen erkundigen.
    BGH
    21.11.1995
  9. BLw 27/95 - Abweichungsrechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen
    Leitsatz: Ob eine Abweichung für die Entscheidung tragend geworden ist, bestimmt sich vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Oberlandesgerichts aus.
    BGH
    16.11.1995
  10. V ZR 179/94 - Anspruchskonkurrenz zwischen einem öffentlich-rechtlichen Restitutionsanspruch und seinem zivilrechtlichen Berichtigungsanspruch; Überprüfung des Vorgangs als Enteignung
    Leitsatz: Die Frage einer Anspruchskonkurrenz zwischen einem öffentlich-rechtlichen Restitutionsanspruch und seinem zivilrechtlichen Berichtigungsanspruch kann sich nur dann stellen, wenn der Berechtigte überhaupt von einer enteignenden Maßnahme betroffen worden ist. Zivilrechtlicher Überprüfung zugänglich ist mithin, ob überhaupt ein enteignender Vorgang stattgefunden hat.
    BGH
    10.11.1995