Urteil Notarhaftung
Schlagworte
Notarhaftung; Belehrung über Nutzung nur als Wochenendgrundstück; Primärhaftung bei Unzumutbarkeit der Rechtsverfolgung gegen anderen Schädiger; Subsidiaritätsklausel
Leitsätze
1. Muß der Notar bei der Beurkundung eines Kaufvertrages über ein "Hausgrundstück" davon ausgehen, daß die Käufer das Grundstück zum ständigen Bewohnen erwerben wollen, hat er sie grundsätzlich zu warnen, falls er erfährt, daß das Grundstück baurechtlich nur als Wochenendgrundstück genutzt werden darf.
2. Verzichtet der durch eine fahrlässige Pflichtverletzung des Notars Geschädigte in einem mit einem anderen Schädiger abgeschlossenen Vergleich teilweise auf Schadensersatzansprüche, kann sich der Notar auf die Subsidiarität seiner Haftung nicht berufen, wenn dem Geschädigten die weitere Rechtsverfolgung gegenüber dem anderen Schädiger nicht zuzumuten war.
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