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Urteil Rückenteignungsanspruch bei Altfällen
Schlagworte
Rückenteignungsanspruch bei Altfällen
Leitsatz
Zur Anwendbarkeit der rückenteignungsrechtlichen Regelungen des § 102 BBauG/BauGB auf "Altfälle", d. h. solche, in denen die Enteignung vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes 1960 stattgefunden hatte (Fortführung von BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1989 - 4 C 29.88 = NJW 1990, 2400 = BRS 53 Nr. 115).
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