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  1. 67 S 145/15 - Negative bauliche Veränderungen nach Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: Der Einbau einer zentral geregelten Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist grundsätzlich eine energetische Modernisierung, die der Mieter auch dann zu dulden hat, wenn die Decken um etwa 20 cm abgehängt werden müssen und das Gepräge der Wohnung als Altbauwohnung dadurch negativ verändert wird; etwas anderes würde im Übrigen in jedem Falle die Geltendmachung des Härteeinwands erfordern. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    25.02.2016
  2. 65 T 207/15 - Formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung bei Mischeinheit, Angabe nur der Gesamtfläche, fehlende Angabe der Gewerbeflächen, Mischobjekt
    Leitsatz: Zur formellen Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung gehört nicht die Angabe, ob die Gesamtfläche nur die Wohn- oder auch Gewerbeflächen der Abrechnungseinheit enthält. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    22.02.2016
  3. 63 S 189/15 - Schreibfehler und nicht abrechenbare Kosten in Betriebskostenabrechnung, Rechnungsdaten, Steuernummer, Erläuterung des Verteilungsmaßstabes nicht zwingend, Graffitibeseitigung, Wirtschaftlichkeitsgrundsatz
    Leitsatz: 1. Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb formell unwirksam, weil sie nicht abrechenbare Positionen enthält, Rechnungsdaten aufgrund offensichtlicher Schreibfehler falsch angegeben wurden oder Rundungsdifferenzen enthalten sind.2. Zur formellen Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung bedarf es weder Rechnungsdaten noch der Angabe der Steuernummer und auch nicht der Erläuterung der jeweiligen Rechnung.3. Die Erläuterung des angewandten Verteilungsmaßstabes ist nicht in jedem Fall Voraussetzung für eine formell ordnungsgemäße Abrechnung.4. Die Kosten für die Beseitigung von Graffiti stellen keine Betriebskosten dar.5. Ist es nach den örtlichen Gegebenheiten möglich, Wertstoff- und Papiertonnen zusätzlich aufzustellen, ist der Vermieter verpflichtet, von dieser Möglichkeit zur Reduzierung des kostenpflichtigen Restmülls Gebrauch zu machen, widrigenfalls verstößt er gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    19.02.2016
  4. 65 S 2/16 - Vermietung unter Kostenmiete beinhaltet keinen Rechtsbindungswillen zum Verzicht auf die Kostenmiete, Erlassvertrag
    Leitsatz: Dem Umstand, dass der Vermieter einer Sozialwohnung bei Mietvertragsabschluss zunächst eine unter der Kostenmiete liegende Nettokaltmiete mit dem Mieter vereinbart hat, lässt sich kein Rechtsbindungswille dergestalt entnehmen, dass er mit dieser Vereinbarung dauerhaft auf die zulässige Kostenmiete verzichtet. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    18.02.2016
  5. 65 S 301/15 - Keine Duldungspflicht für Mieter bei umfangreichen Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten, die einen monatelangen Auszug aus der Wohnung erfordern
    Leitsatz: 1. Plant der Vermieter derart umfangreiche Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten, dass ein Verbleib in der Wohnung für den Mieter für die Dauer von einem Jahr oder etwas weniger unmöglich ist, kann eine nicht zu rechtfertigende Härte vorliegen, die eine Duldungspflicht des Mieters ausschließt.2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn überwiegende Interessen des Vermieters, der Mitmieter oder der Allgemeinheit an den Maßnahmen (Energieeinsparung) nicht vorgetragen sind und dem Mieter eine Ersatzwohnung nicht angeboten wurde.3. Sollen nach Angaben des Vermieters die Instandsetzungsarbeiten nur zusammen mit Modernisierungsmaßnahmen ausgeführt werden, führt der Härteeinwand dazu, dass auch die Erhaltungsmaßnahmen nicht zu dulden sind. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    17.02.2016
  6. 84 S 54/15 - Höhe der Minderung bei mangelhafter Winterdienstleistung
    Leitsatz: Bei Schlechterfüllung oder Nichtleistung des Winterdienstvertrages bemisst sich das Minderungsrecht des Bestellers nach dem kalkulatorischen Tagesentgelt für die betroffenen Tage. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    15.02.2016
  7. 67 S 193/15 - Negative bauliche Veränderungen nach Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: Auch wenn der Einbau einer zentral geregelten Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung grundsätzlich eine energetische Modernisierung darstellen mag, muss der Mieter ihn nicht dulden, wenn dadurch die Decken um etwa 20 cm abgehängt werden müssen und das Gepräge der Wohnung als Altbauwohnung dadurch negativ verändert würde. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    15.02.2016
  8. 63 S 106/15 - Beweislastverteilung bei Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen, Vermietung einer renovierungsbedürftigen Wohnung
    Leitsatz: 1. Beruft sich der Mieter gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf Durchführung von Schönheitsreparaturen oder auf Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen darauf, dass die überlassene Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig gewesen war, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast.2. Zur Bedeutung von Übergabeprotokollen für den Renovierungszustand.3. Die Durchführung von Malerarbeiten ein halbes Jahr vor Einzug des Mieters steht, auch wenn die Wohnung zwischenzeitlich genutzt sein sollte, der Annahme einer nicht renovierungsbedürftigen Wohnung nicht entgegen; die Überlassung einer frisch renovierten Wohnung ist für die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel nicht erforderlich.4. Der Anstrich von Scheuerleisten gehört zu den Schönheitsreparaturen, weil Scheuerleisten zum Fußboden gehören. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    12.02.2016
  9. 63 S 139/15 - Befristeter Mietvertrag
    Leitsatz: Eine wirksame Befristung wegen vorgesehener Modernisierungsarbeiten setzt die genaue Mitteilung der im Einzelnen vorgesehenen Maßnahmen voraus. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    12.02.2016
  10. 67 S 392/15 - Vereitelung des Vorkaufsrechts des Mieters, verspätete Bitte des Mieters um Erteilung einer Belastungsvollmacht
    Leitsatz: Verkauft der Vermieter die an den Mieter vermietete Wohnung durch notariellen Kaufvertrag an einen Dritten, ohne diesem darin eine Belastungsvollmacht einzuräumen, haftet er dem Mieter, der zur Finanzierung des Kaufpreises auf die Bestellung eines Grundpfandrechts angewiesen ist und den Vermieter deshalb um Erteilung einer Belastungsvollmacht für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechtes bittet, wegen Vereitelung des Vorkaufsrechts gemäß § 577 Abs. 1 BGB zumindest dann nicht, wenn der Mieter erst zwei Werktage vor Ablauf der Ausübungsfrist der §§ 577 Abs. 1 Satz 3, 469 Abs. 2 Satz 1 BGB mit seiner Bitte an den Vermieter herantritt.
    LG Berlin
    11.02.2016