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Urteil Negative bauliche Veränderungen nach Modernisierungsmaßnahmen
Schlagworte
Negative bauliche Veränderungen nach Modernisierungsmaßnahmen
Leitsatz
Der Einbau einer zentral geregelten Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist grundsätzlich eine energetische Modernisierung, die der Mieter auch dann zu dulden hat, wenn die Decken um etwa 20 cm abgehängt werden müssen und das Gepräge der Wohnung als Altbauwohnung dadurch negativ verändert wird; etwas anderes würde im Übrigen in jedem Falle die Geltendmachung des Härteeinwands erfordern.
(Leitsatz der Redaktion)
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