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Urteil Formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung bei Mischeinheit, Angabe nur der Gesamtfläche, fehlende Angabe der Gewerbeflächen, Mischobjekt
Schlagworte
Formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung bei Mischeinheit, Angabe nur der Gesamtfläche, fehlende Angabe der Gewerbeflächen, Mischobjekt
Leitsatz
Zur formellen Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung gehört nicht die Angabe, ob die Gesamtfläche nur die Wohn- oder auch Gewerbeflächen der Abrechnungseinheit enthält.
(Leitsatz der Redaktion)
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