Urteil Vereitelung des Vorkaufsrechts des Mieters, verspätete Bitte des Mieters um Erteilung einer Belastungsvollmacht
Schlagworte
Vereitelung des Vorkaufsrechts des Mieters, verspätete Bitte des Mieters um Erteilung einer Belastungsvollmacht
Leitsatz
Verkauft der Vermieter die an den Mieter vermietete Wohnung durch notariellen Kaufvertrag an einen Dritten, ohne diesem darin eine Belastungsvollmacht einzuräumen, haftet er dem Mieter, der zur Finanzierung des Kaufpreises auf die Bestellung eines Grundpfandrechts angewiesen ist und den Vermieter deshalb um Erteilung einer Belastungsvollmacht für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechtes bittet, wegen Vereitelung des Vorkaufsrechts gemäß § 577 Abs. 1 BGB zumindest dann nicht, wenn der Mieter erst zwei Werktage vor Ablauf der Ausübungsfrist der §§ 577 Abs. 1 Satz 3, 469 Abs. 2 Satz 1 BGB mit seiner Bitte an den Vermieter herantritt.
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