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Suchergebnis Urteilssuche (431 - 440 von 538)

  1. 12 O 236/15 - Veranlassung zur Klageerhebung, Schweigen auf Anfrage der Räumungsbereitschaft nach ausgesprochener Kündigung rechtfertigt die Erhebung einer Räumungsklage
    Leitsatz: Ein sofortiges Anerkenntnis liegt nicht vor, wenn der Beklagte sich vor Klageeinreichung nicht zu der Anfrage des Vermieters geäußert hat, ob er zum ausgesprochenen Kündigungstermin räumen werde. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    18.01.2016
  2. 65 T 259/15 - Gebührenstreitwert für Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis
    Leitsatz: Der Gebührenstreitwert für eine Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis bemisst sich nach dem Jahresbetrag des voraussichtlichen Untermietzinses (entgegen LG Berlin, ZK 63, GE 2015, 861; LG Berlin, ZK 67, GE 2016, 65). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    18.01.2016
  3. 65 S 145/15 - Mieterhöhungsverlangen, Orientierungshilfe, Einbauschrank mit Sichtschutz, aufwendig gestaltetes Wohnumfeld
    Leitsatz: 1. Eine 50 x 25 x 170 cm große, vermieterseits mit Tür ausgestattete Flurnische ist als Abstellraum wohnwerterhöhend. Gleiches gilt für das Merkmal „Aufwendig gestaltetes Wohnumfeld auf dem Grundstück“ aufgrund der im Innenhof aufgestellten beleuchtbaren Statuen.2. Das Berufungsgericht ist an die erstinstanzlich nach Beweisaufnahme festgestellten Tatsachen mangels Anhaltspunkten für eine fehlerhafte Beweiswürdigung gebunden. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    15.01.2016
  4. 32 O 476/15 - Sofortiges Anerkenntnis des Herausgabeanspruchs, Räumung
    Leitsatz: Der Mieter ist nicht verpflichtet, eine Erklärung zu der im Kündigungsschreiben verlangten Herausgabebereitschaft abzugeben.(Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.01.2016
  5. 67 S 402/15 - Vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: Die vorläufige Vollstreckbarkeit eines erstinstanzlichen Urteils, das die Verurteilung des Mieters zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen zum Gegenstand hat, richtet sich nicht nach den §§ 708 Nr. 7, 711 ZPO, sondern entweder nach den §§ 708 Nr. 11, 711 oder nach § 709 ZPO. Zur Bemessung des Gegenstandes der Verurteilung i.S.d. § 708 Nr. 11 ZPO ist dabei zumindest der Jahresbetrag der zu erwartenden Mieterhöhung zugrunde zu legen. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    LG Berlin
    07.01.2016
  6. 10 C 391/16 - Cerankochfeld statt Plattenherd als Bagatellmodernisierung
    Leitsatz: Der Austausch eines Plattenherdes gegen einen Herd mit Cerankochfeld ist eine vom Mieter zu duldende Bagatellmodernisierung. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    19.12.2016
  7. 20 C 298/16 - Berücksichtigung von Hobbyräumen bei Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: 1. Für die Berechnung der Wohnfläche in einem Mieterhöhungsverlangen kommt es nicht darauf an, ob mitvermietete Räume im Untergeschoss bauordnungsrechtlich als nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet eingestuft wurden.2. Hobbyräume sind nach der maßgeblichen Wohnflächenverordnung keine Zubehörräume, sondern wie Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche Räume zumindest zum Teil bei der Ermittlung der Wohnfläche zu berücksichtigen.  (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    13.12.2016
  8. 3 C 190/16 - Wiederholte Mängelanzeigen, verbunden mit hartnäckiger Verweigerung der Besichtigung als Kündigungsgrund
    Leitsatz: Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ist dem Vermieter unzumutbar, wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum zahlreiche angebliche Mängel rügt, der Verwalterin und dem beauftragten Rechtsanwalt jedoch eine Besichtigung trotz Abmahnung hartnäckig verweigert. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Pankow/Weißensee
    08.12.2016
  9. 13 C 327/15 - Zugangsnachweis von Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnung, notwendige Spezifizierung der sonstigen Betriebskosten
    Leitsatz: 1. Den Zugangsnachweis von Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist hat der Mieter zu führen; ein Fax-Sendeprotokoll begründet insoweit keinen Beweis des ersten Anscheins für den Zugang beim Vermieter.2. Will der Vermieter sonstige Betriebskosten umlegen, muss er die Art der sonstigen Kosten spezifiziert bezeichnen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schwerin
    25.11.2016
  10. 11 C 141/16 - Einwendungsausschluss gegen Betriebskostenabrechnung bei unterbliebener Belegeinsicht und mangelnder Konkretisierung
    Leitsatz: 1. Stellt der Mieter bei der Belegeinsicht fest, dass sich die Kostenabgrenzung nicht aus den Rechnungen ergibt, hat er im Prozess konkret vorzutragen, in welcher Höhe Kosten nicht umlagefähig sein sollen, sonst ist er mit Einwendungen ausgeschlossen.2. Kosten für Spielplätze, Grünpflege, Freiflächen und Winterdienst, die für öffentlich genutzte Grundstücksteile anfallen, sind auch dann nicht umlagefähig, wenn die öffentliche Nutzung Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung war. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    16.11.2016