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Urteil Vermietung unter Kostenmiete beinhaltet keinen Rechtsbindungswillen zum Verzicht auf die Kostenmiete, Erlassvertrag
Schlagworte
Vermietung unter Kostenmiete beinhaltet keinen Rechtsbindungswillen zum Verzicht auf die Kostenmiete, Erlassvertrag
Leitsatz
Dem Umstand, dass der Vermieter einer Sozialwohnung bei Mietvertragsabschluss zunächst eine unter der Kostenmiete liegende Nettokaltmiete mit dem Mieter vereinbart hat, lässt sich kein Rechtsbindungswille dergestalt entnehmen, dass er mit dieser Vereinbarung dauerhaft auf die zulässige Kostenmiete verzichtet.
(Leitsatz der Redaktion)
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