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Urteil Negative bauliche Veränderungen nach Modernisierungsmaßnahmen
Schlagworte
Negative bauliche Veränderungen nach Modernisierungsmaßnahmen
Leitsatz
Auch wenn der Einbau einer zentral geregelten Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung grundsätzlich eine energetische Modernisierung darstellen mag, muss der Mieter ihn nicht dulden, wenn dadurch die Decken um etwa 20 cm abgehängt werden müssen und das Gepräge der Wohnung als Altbauwohnung dadurch negativ verändert würde.
(Leitsatz der Redaktion)
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