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Suchergebnis Urteilssuche (381 - 390 von 538)

  1. 67 S 149/16 - Beweislastverteilung bei Aufrechnung mit angeblichen Rückforderungsansprüchen aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: Nimmt der Mieter den Vermieter nach Ausgleich des Abrechnungssaldos auf Rückforderung angeblich überzahlter Heiz- und Betriebskosten in Anspruch, trägt er die Beweislast für die materielle Unrichtigkeit der Heiz- und Betriebskostenabrechnung. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    24.05.2016
  2. 325 O 22/16 - Kaufvertragliche Maklercourtage, Vertrag zugunsten Dritter
    Leitsatz: Eine Klausel im Kaufvertrag, mit der sich ein Grundstückskäufer zur Zahlung einer Maklercourtage verpflichtet, stellt in der Regel kein eigenständiges Provisionsversprechen dar, das den Makler als Dritten nach § 328 BGB begünstigt. Anders kann es bei einer engen Verbindung einer Vertragspartei zum Makler sein. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Hamburg
    23.05.2016
  3. 65 S 151/16 - Widerruf eines Mietaufhebungsvertrages
    Leitsatz: Der Mieter hat nur dann bei einem abgeschlossenen Mietaufhebungsvertrag ein Widerrufsrecht, wenn der Vermieter Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist. Dafür ist der Mieter, der sich auf die Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften beruft, darlegungs- und beweispflichtig. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    19.05.2016
  4. 67 S 115/16 - Bindung der Miete an die Einkommensentwicklung beim Mieter
    Leitsatz: Mietvertragliche Vereinbarungen, die die Höhe der Miete für preisfreien Wohnraum von den Einkommensverhältnissen des Mieters abhängig machen, sind - auch nach Beendigung einer öffentlichen Förderung - gemäß § 557 Abs. 4 BGB nur insoweit unwirksam, als sie zum Nachteil des Mieters von den §§ 557a - 560 BGB abweichen. Eine dem Mieter günstige vertragliche Regelung, die einen einkommensabhängigen Anspruch auf Absenkung der Miete begründet, ist deshalb wirksam.
    LG Berlin
    17.05.2016
  5. 67 S 110/16 - Fristlose Kündigung wegen eines Racheaktes gegenüber Mitmietern, Störung des Hausfriedens, Wohnungstür eingeschlagen, Einschüchterung von Mitmietern
    Leitsatz: Repressalien des Mieters gegenüber einem Nachbarn zur Vergeltung einer Aussage des Nachbarn im Zusammenhang mit einem von dem Vermieter geführten Räumungsrechtsstreit rechtfertigen auch ohne den vorherigen Ausspruch einer Abmahnung die außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB.
    LG Berlin
    12.05.2016
  6. 67 S 357/15 - Überheiztes Schlafzimmer als Mietmangel auch bei technischer Unregulierbarkeit (Einrohrheizung)
    Leitsatz: 1. Eine vermietete Wohnung ist nur dann mangelfrei, wenn von dem Mieter während der Heizperiode zumindest in einem der Mieträume mit zumutbaren Mitteln Innentemperaturen herbeigeführt werden können, die einen angenehmen Schlaf ermöglichen.2. Daran fehlt es, wenn der im Schlafraum installierte Heizkörper nebst seiner Zu- und Ableitungen während der Heizperiode auch bei Nullstellung des Thermostats in vollständig zugedrehtem Zustand bei Außentemperaturen von nicht über 18 °C zu einer Erwärmung der Rauminnentemperatur auf über 18 °C führt. Einen entsprechenden Mangel hat der Vermieter gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB zu beseitigen. 3. Ein andere Beurteilung gebieten grundsätzlich weder die Ausstattung der Wohnung mit einer sog. „Einrohrheizung“ noch deren Lage in einem Plattenbau.
    LG Berlin
    03.05.2016
  7. 18 S 295/15 - Mieterhöhungsverlangen, Verwendung des Berliner Mietspiegels 2015 als einfachen Mietspiegel
    Leitsatz: Unabhängig davon, ob der Berliner Mietspiegel 2015 qualifiziert i. S. d. § 555d BGB ist, kann er als einfacher Mietspiegel nach § 555c BGB herangezogen werden, um die ortsübliche Vergleichsmiete im Wege der Schätzung nach § 287 ZPO zu ermitteln (Anschluss an LG Berlin, Urteil vom 16. Juli 2015 - 67 S 120/15, GE 2015, 971). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    28.04.2016
  8. 65 S 209/15 - Formale Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus mit für solche Objekte nicht einschlägigem Mietspiegel
    Leitsatz: Der Vermieter kann zur formalen Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus auf einen Mietspiegel, der keine Angaben zu Einfamilienhäusern enthält oder sie wie der Berliner Mietspiegel ausdrücklich aus seinem Anwendungsbereich ausschließt, jedenfalls dann Bezug nehmen, wenn die geforderte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    27.04.2016
  9. 65 S 83/16 - Beleidigungen des Vermieters und andere drastische Formulierungen
    Leitsatz: Ein Schreiben des Mieters, in dem er äußert „Wenn ich ausziehen muss, ziehe ich mit einem Zelt und Lagerfeuer in Ihren Garten!! Ja, das tue ich!! Wie die Hottentotten werde ich hausen und verachtend in Ihr Frühstück rülpsen!“ ist zusammen mit anderen drastischen Formulierungen in anderen Schreiben (k)ein Kündigungsgrund. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    27.04.2016
  10. 67 S 78/16 - Mieterhöhung nach Fahrstuhleinbau als unzumutbare Härte, Beweislast für Mietereinkommen, Deckung der Grundbedürfnisse
    Leitsatz: 1. Eine modernisierungsbedingte Erhöhung des Mietzinses führt für einen Mieter mit besonders niedrigem Einkommen grundsätzlich zu einer nicht zu rechtfertigenden Härte, wenn die Modernisierungsmaßnahme nicht mit einem nachhaltigen und deutlichen Zuwachs an Wohnkomfort verbunden ist. 2. Unabhängig vom Komfortzuwachs ist bei einem Mieter mit niedrigem Einkommen eine nicht zu rechtfertigende Härte auch dann gegeben, wenn die ihm vor der Modernisierung zur Verfügung stehenden Mittel bereits absolut zu gering waren, um seine Grundbedürfnisse angemessen zu decken. 3. Hat der Mieter seine eine nicht zu rechtfertigende Härte begründenden wirtschaftlichen Verhältnisse - durch Vorlage geeigneter Unterlagen - substantiiert dargetan, trifft den Vermieter eine gesteigerte Bestreitenslast. Sofern der Vermieter das Vorbringen des Mieters weiterhin mit Nichtwissen bestreitet, sind die vom Mieter behaupteten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als unstreitig zu behandeln.
    LG Berlin
    26.04.2016