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3 A 1196/93 - Ausschlußgrund; komplexer Wohnungsbau; Trümmergrundstück; Lückenbebauung; Baulücke; Änderung der Nutzungsart oder Zweckbestimmung; WiederaufbauLeitsatz: 1. Der Ausschlußgrund des komplexen Wohnungsbaus nach § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG greift nicht Platz, wenn zwei innerstädtische Trümmergrundstücke verschiedener Eigentümer flur- und grundstücksübergreifend im Wege der Lückenbebauung mit nunmehr einem Gebäude bebaut wurden, das im wesentlichen mit den durch Kriegseinwirkung zerstörten Bauten übereinstimmt (Ersatzbau). 2. Die Schließung einer innerstädtischen, durch Kriegseinwirkung entstandenen Baulücke ist auch keine Änderung der Nutzungsart oder Zweckbestimmung des (Trümmer-) Grundstücks i. S. d. § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG. 3. Schließlich liegt auch wegen des Wiederaufbaus eines Gebäudes auf dem (Trümmer-) Grundstück nicht der allgemeine Ausschlußtatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG vor.VG Schwerin20.03.1997
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3 A 1104/94 - komplexer Siedlungsbau; Siedlungsbau; Erschließungsmerkmale; Ver- und Entsorgung; Gemeinschaftseinrichtungen; Gemeinschaftsflächen; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Natur der SacheLeitsatz: 1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen komplexer Siedlungsbau vorliegt. 2. Die Rückübertragung eines Grundstücks ist nicht von der Natur her ausgeschlossen, wenn es erst nach der Schädigung mit Wohngebäuden bebaut worden ist.VG Schwerin20.03.1997
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VG 10 A 682.96 - Zweckentfremdungsverbot; teilgewerbliche NutzungLeitsatz: Eine Zweckentfremdung von Wohnraum ist im Falle teilgewerblicher Nutzung dann nicht gegeben, wenn weniger als die Hälfte der Wohnfläche vom Wohnungsinhaber zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken genutzt wird (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 22. April 1994 - 8 C 29.92 -).VG Berlin20.03.1997
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VG 10 A 444.96 - Ladenwohnung, Zweckentfremdung; DurchgangLeitsatz: Das Ladenwohnungsprivileg nach § 1 Abs. 4 f der Zweiten Zweckentfremdungsverbot-Verordnung gilt nicht für Wohnraum, der nachträglich mit einer Ladenwohnung durch Schaffung eines Durchganges verbunden wird. (Leitsatz d. Red.)VG Berlin18.03.1997
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VG 10 A 46.96 - Zweckentfremdung; Wohnen; Haushaltsführung; LagerraumLeitsatz: Der Begriff des Wohnens beinhaltet eine auf eine gewisse Dauer angelegte eigenständige Gestaltung des häuslichen Lebens und der mit der Haushaltsführung verbundenen Tätigkeiten. Der Spielraum individueller Lebensgestaltung deckt auch das Sammeln großer Mengen leerer Verpackungen (hier: ausgewaschene Joghurtbecher, Milchtüten, Gurkengläser, Bier- und Cola-Dosen).VG Berlin14.03.1997
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VG 10 A 21.96 - Zweckentfremdung; Wiederzuführungsanordnung an den Mieter; RückwirkungsverbotLeitsatz: 1. Eine auf das Zweckentfremdungsbeseitigungsgesetz gestützte Wiederzuführungsanordnung an den Mieter statt an den Vermieter ist rechtsfehlerhaft. 2. Landesrechtliche Zweckentfremdungsverbot-Vorschriften können unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots nur den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der landesrechtlichen Vorschriften vorhandenen Wohnraum schützen; das gilt auch für einzelne Räume.VG Berlin14.03.1997
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VG 16 A 11.97 - Zweckentfremdungsverbot; Leerstandsgenehmigung; VerkaufsabsichtLeitsatz: Das wirtschaftliche Interesse einer Wohnungsbaugesellschaft am Verkauf im Rahmen des § 5 Altschuldenhilfegesetz begründet keinen Anspruch auf Leerstandsgenehmigung nach der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin13.03.1997
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VG 29 A 2090.93 - Restitutionsbegehren bezüglich jüdischer Fleischerei; Betriebsaufgabe infolge Schächtverbots; Abwürgeschaden vom VermG nicht erfaßtLeitsatz: Zur Frage , ob die Aufgabe einer jüdischen Fleischerei wegen des wirtschaftlichen Niedergangs des Betriebs infolge des sogenannten Schächtverbots vom 21. April 1933 einen verfolgungsbedingten Vermögensverlust i. S. v. § 1 Abs. 6 VermG darstellt.VG Berlin06.03.1997
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3 K 53/96 GE - besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Entschädigung; GmbH-AnteilLeitsatz: Dem Erwerber sämtlicher "jüdischer" Geschäftsanteile an einer GmbH, die danach auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage enteignet wurde, steht kein Anspruch nach § 7 a VermG zu.VG Gera04.03.1997
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VG 19 A 766.95 - Abgeschlossenheitsbescheinigung; bauordnungsrechtliche Anforderungen; zweiter RettungswegLeitsatz: 1. Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Abänderung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung handelt es sich genau so wie bei der Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung selbst nicht um einen Verwaltungsakt, so daß die Abänderung im Wege der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen ist. 2. Bei der Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung sind bauordnungsrechtliche Aspekte nur insoweit von Belang, als sie die bautechnische Abgeschlossenheit der Wohnung gegenüber dem anderen Sondereigentum betreffen; sonstige bauordnungsrechtliche Anforderungen, wie das Vorliegen eines zweiten Rettungsweges, sind nicht zu prüfen.VG Berlin26.02.1997