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Urteil komplexer Siedlungsbau
Schlagworte
komplexer Siedlungsbau; Siedlungsbau; Erschließungsmerkmale; Ver- und Entsorgung; Gemeinschaftseinrichtungen; Gemeinschaftsflächen; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Natur der Sache
Leitsätze
1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen komplexer Siedlungsbau vorliegt.
2. Die Rückübertragung eines Grundstücks ist nicht von der Natur her ausgeschlossen, wenn es erst nach der Schädigung mit Wohngebäuden bebaut worden ist.
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