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Urteil Zweckentfremdung
Schlagworte
Zweckentfremdung; Wiederzuführungsanordnung an den Mieter; Rückwirkungsverbot
Leitsätze
1. Eine auf das Zweckentfremdungsbeseitigungsgesetz gestützte Wiederzuführungsanordnung an den Mieter statt an den Vermieter ist rechtsfehlerhaft.
2. Landesrechtliche Zweckentfremdungsverbot-Vorschriften können unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots nur den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der landesrechtlichen Vorschriften vorhandenen Wohnraum schützen; das gilt auch für einzelne Räume.
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