« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 809)

  1. 1 BvR 587/95 - Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Mietgutachten; Offenlegung von Vergleichsmieten
    Leitsatz: 1. Es verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip, wenn das Gericht die Aussagen eines Gutachtens ungeprüft übernimmt. 2. Regelmäßig ist die Offenlegung der einzelnen konkreten Befundtatsachen (hier: Vergleichsmieten) geboten (Bestätigung von BVerfG, GE 1994, 1372). 3. Angaben über Mietobjekte zählen nicht zu den Daten aus der engsten Privatsphäre, deren Preisgabe niemandem zumutbar ist. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    07.04.1997
  2. 1 BvR 983/96 - Mieterhöhungserklärung; Berechnungspflicht; Erläuterungspflicht; Gesetzesvorbehalt; Wesentlichkeit; Wohnungsbindungsgesetz
    Leitsatz: § 10 Abs. 1 S. 2 WoBindG begegnet keinen rechtsstaatlichen Bedenken im Hinblick auf den Vorbehalt des Gesetzes, soweit der Bundesgesetzgeber die formalen Voraussetzungen einer Mieterhöhungserklärung nach dem WoBindG nicht näher geregelt hat.
    BVerfG
    26.02.1997
  3. 1 BvR 1658/96 - Verfassungsbeschwerde; Grundrechtsschutz; Immissionenschutz; Beweislast
    Leitsatz: 1. Es entspricht anerkannten Grundsätzen bei der Auslegung des § 906 BGB, daß die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung durch den angeblichen Störer nachzuweisen ist. 2. Bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ist in der Regel dieser Beweis geführt, da auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen ist. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    17.02.1997
  4. VerfGH 112/96 - Mietspiegel als Beweismittel bei Verfahren nach § 5 WiStG
    Leitsatz: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Gericht zur Feststellung einer Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG im Regelfall ausschließlich den Mietspiegel als Beweismittel heranzieht. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    17.12.1997
  5. V ZR 112/96 - Unzutreffende Angaben über Mieterträge, Steuerersparnis und Sozialbindung beim Kauf einer Wohnung
    Leitsatz: Zum Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die Sozialbindung der gekauften Wohnung und im Falle der unzutreffenden Angabe des Verkäufers, die Mieterträge und Steuerersparnisse machten die laufenden Unkosten der Finanzierung wett (im Anschluß an Senatsurt. v. 26. September 1997, V ZR 29/96).
    BGH
    19.12.1997
  6. V ZR 55/97 - Nutzungsherausgabeanspruch; Moratorium für Raiffeisen-Warengenossenschaft
    Leitsatz: Das Moratorium des Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. b EGBGB steht auch einer Raiffeisen-Warengenossenschaft (ehemalige bäuerliche Handelsgenossenschaft) zu.
    BGH
    19.12.1997
  7. V ZR 54/97 - Nutzungsherausgabeanspruch; Moratorium für Konsumgenossenschaft
    Leitsatz: Das Moratorium des Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. b EGBGB steht auch einer Konsumgenossenschaft zu; es setzt nicht voraus, daß das Gebäude nach Gründung der DDR und mit Eigenmitteln der Genossenschaft errichtet wurde.
    BGH
    19.12.1997
  8. VII ZR 342/96 - Durchstellen; einer Vertragsstrafe an Subunternehmer
    Leitsatz: Ein Hauptunternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung des Bauwerks an den Bauherrn eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, kann seinen Subunternehmer nach § 6 Nr. 6 VOB/B auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Pflicht beruht.
    BGH
    18.12.1997
  9. VII ZR 155/96 - Kommunalverfassung; Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde
    Leitsatz: Nach der Kommunalverfassung waren rechtsgeschäftliche Erklärungen, die der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde abgab, regelmäßig auch dann für die Gemeinde verbindlich, wenn entsprechende Beschlüsse der Gemeindevertretung nicht vorlagen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 17. April 1997 - VII ZR 155/96 -).
    BGH
    18.12.1997
  10. V ZR 81/97 - Aufwendungen des gutgläubigen Besitzers
    Leitsatz: Der Anspruch aus § 988 BGB ist gemäß § 818 Abs. 3 BGB durch Aufwendungen beschränkt, die der Besitzer auf die Sache gemacht hat, solange er das Fehlen seiner Berechtigung zum Besitz nicht gekannt hat. Die Beschränkung hängt nicht davon ab, ob seine Aufwendungen Verwendungen im Sinne der §§ 994 ff. BGB bedeuten.
    BGH
    12.12.1997