« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (661 - 670 von 809)
Sortierung:
-
OVG 2 S 24.96 - Ersatzvornahme; befestigte StellplätzeLeitsatz: Die Anforderung der Kosten der Ersatzvornahme ist gemäß § 4 Abs. 1 AGVwGO Bln i.V.m. § 187 Abs. 3 VwGO a. F. = § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 VwGO n. F. als Maßnahme in der Verwaltungsvollstreckung kraft Gesetzes sofort vollziehbar, unabhängig davon, ob die Kosten vorab oder nach Durchführung der Ersatzvornahme vom Pflichtigen angefordert werden (wie OVG Berlin, Beschl. d. 7. Senats vom 22. Februar 1984 - OVG 7 S 323.83 - = OVGE 17,76).OVG Berlin03.03.1997
-
14 A 6488/95 - Wohnungsbindung; Fehlbelegung; Frist; Beendigung der Fehlbelegung; WohnungsberechtigungsscheinLeitsatz: Im Falle des Erwerbs einer bindungswidrig belegten Wohnung ist bei der Bemessung von Fristen zur Beendigung des wohnungsbindungsrechtlichen Verstoßes auf den erforderlichen Zeitraum für ein Tätigwerden des Verfügungsberechtigten abzustellen, nicht jedoch auf einen "angemessenen Zeitraum", nach dessen Verstreichen der wohnungsbindungsrechtliche Handlungserfolg hätte eintreten können. Maßgeblich ist, daß der zum Handeln verpflichtete Verfügungsberechtigte das Erforderliche und ihm Zumutbare unternimmt, um den Fehlbelegungszustand zu beenden.OVG Münster25.02.1997
-
OVG 5 B 45.95 - Zweckentfremdung; unbewohnbare Räume; RenditeberechnungLeitsatz: Bei der Renditeberechnung zur Ermittlung, ob unbewohnbare Räume dem Zweckentfremdungsverbot unterliegen, sind Mieteinnahmen aus dem Gewerbeteil des mischgenutzten Gebäudes nicht zu berücksichtigen. (Leitsatz der Redaktion)OVG Berlin13.02.1997
-
OVG 2 A 5.96 - Verlängerung einer VeränderungssperreLeitsatz: 1. Zur Frage, wann ein Planaufstellungsbeschluß zu fassen und die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen ist. 2. Änderungen einzelner Planungsabsichten zwischen Planaufstellungsbeschluß und Erlaß der Veränderungssperre sind für deren Wirksamkeit unerheblich, wenn nur im Zeitpunkt des Erlasses die Planungskonzeption hinreichend konkretisiert und erkennbar ist. Änderungen nach Erlaß der Veränderungssperre sind für ihre Rechtmäßigkeit ohne Bedeutung, wenn die mit ihr verfolgte Sicherungsfunktion fortbesteht. 3. Besondere Umstände im Sinne von § 17 Abs. 2 BauGB für die nochmalige Verlängerung einer Veränderungssperre können vorliegen, wenn im Randbereich der ehemaligen Mauer in Berlin-Mitte ein 3,8 ha großes städtebaulich ungeordnetes Plangebiet mit 34 teilweise seit 40 Jahren ohne Enteignung als öffentliche Grünfläche genutzten Grundstücken unter Berücksichtigung der Umgebungssituation und gesamtstädtischer Belange geordnet und entwickelt werden soll.OVG Berlin31.01.1997
-
OVG 2 S 25.96 - Baugenehmigung; Bestandsschutz; Ruinenausbau; AbstandflächenLeitsatz: 1. Die Erteilung einer Baugenehmigung "aus Bestandsschutzgründen" (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) für die Errichtung einer Wohnung in einem verfallenen Stallgebäude an der Nachbargrenze kommt nicht in Betracht, wenn mit dem Abstandflächenrecht und der bauordnungsrechtlichen Befreiungsvorschrift eine Regelung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG vorhanden ist, in deren Rahmen dieser Belang berücksichtigt werden kann. 2. Eine mit der Anwendung des Abstandflächenrechts nicht beabsichtigte Härte im Sinne der Befreiungsvorschrift liegt nicht darin, daß in einem vor 100 Jahren als Grenzbau genehmigten, inzwischen verfallenen Stallgebäude, das zuletzt nur noch als Werkstatt genutzt wurde, nunmehr keine Atelierwohnung mit Terrasse, Stellplatz und Oberlichtfenstern neu errichtet werden kann. 3. Für den Ostteil Berlins kann nicht deshalb etwas anderes gelten, weil das Gebäude möglicherweise dadurch verfallen ist, daß der staatliche Verwalter etwa erforderliche Instandhaltungsarbeiten unterlassen hat, ohne daß die im Westen lebenden Eigentümer darauf hätten Einfluß nehmen können. 4. Zur Interessenabwägung nach § 80 a, § 80 Abs. 5 VwGO, wenn mit der Errichtung des vom Nachbarn beanstandeten Bauvorhabens vollendete Tatsachen geschaffen werden.OVG Berlin31.01.1997
-
OVG 2 B 10.93 - Denkmalschutz; Eintragungsgründe; Erhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; GenehmigungspflichtLeitsatz: Das Denkmalschutzgesetz Berlin vom 24. April 1995, mit dem für Berlin das nach bisherigem Recht geltende Verfahren der konstitutiven Unterschutzstellung durch das System der Begründung des Denkmalschutzes unmittelbar kraft Gesetzes abgelöst wurde, ist nicht verfassungswidrig, sofern das Gesetz verfassungskonform so ausgelegt und angewendet wird, daß die Normbetroffenen keinen erhöhten Belastungen oder Risiken ausgesetzt sind, die auf die Unbestimmtheit der denkmalschutzbegründenden Tatbestände zurückzuführen sind. So dürfen grundsätzlich an die objektive Verletzung der denkmalschutzrechtlichen Erhaltungs-, Instandsetzungs- oder Genehmigungspflichten aus der Zeit vor der Eintragung eines Denkmals in die Liste und deren Veröffentlichung oder individuellen Bekanntgabe keine Folgen zu Lasten der Betroffenen geknüpft werden. Der Verfügungsberechtigte kann ferner bereits vor der Anhängigkeit eines das Denkmal betreffenden Rechtsstreits von der Denkmalbehörde die Darlegung der für die Eintragung maßgebenden Gründe beanspruchen.OVG Berlin03.01.1997
-
VG 19 A 1700.97 - Nachbarwiderspruch, Baurecht, Abstandflächen, offene Bauweise, Zulässigkeit einer einseitigen Grenzbebauung in der offenen Bauweise, halboffene Bauweise, DoppelhausLeitsatz: Ist im unbeplanten Innenbereich die nähere Umgebung mit freistehenden Häusern sowie Doppelhäusern bebaut, darf eine Grenzbebauung in Form eines "halben" Doppelhauses nur realisiert werden, wenn der angrenzende Nachbar einverstanden ist oder die Genehmigung der anderen Hälfte des Doppelhauses beantragt worden ist.VG Berlin18.12.1997
-
6 K 587/94 - Investitionsbenachteiligter; Investor; Ausgangsschädigung; Verkehrswert; Aufbauenteignung; Enteignung gegen geringere Entschädigung; Nötigung; Machtmissbrauch; unlautere MachenschaftenLeitsatz: Der Investitionsbenachteiligte kann nur dann vom Investor den Verkehrswert verlangen, wenn die Ausgangsschädigung den Tatbestand des Vermögensgesetzes erfüllt.VG Frankfurt/Oder12.12.1997
-
5 K 635/95 Me - Herausgabeanspruch; Grundbuchberichtigungsanspruch; Baulandenteignung; rechtsstaatliche GrundsätzeLeitsatz: Ein Anspruch auf Herausgabe oder Grundbuchberichtigung besteht nicht, wenn der Fehler, mit welchem die Ansprüche begründet werden, nach Art. 237 § 1 EGBGB unbeachtlich ist.VG Meiningen08.12.1997
-
3 K 10785/96 - Heim; BetreuungsvertragLeitsatz: Die Eigenschaft als Heim im Sinne des Heimgesetzes gilt auch für zur eigenständigen Haushaltsführung vermietete Wohnungen, wenn sich die Mieter bei Abschluß des Mietvertrages verpflichten, Betreuungsverträge mit einem Dritten als Betreuungsinstitution abzuschließen und dieser die wahlweise in Anspruch zu nehmenden Betreuungsleistungen nicht nur in dem Wohngebäude, sondern auch in einer eigenständigen Einrichtung erbringen kann.VG Düsseldorf02.12.1997