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VG 31 A 131.95 - Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; unlautere Machenschaft; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; Vertragliche AbmachungenLeitsatz: Keine Anwendung des VermG auf 1947 mit sowjetischen Stellen getroffene vertragliche Abmachungen.VG Berlin29.09.1997
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2 K 347/95 - Erbengemeinschaft; Schädigung; Vermögenswert; Restitutionsanspruch; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Einigung; Enteignung mit geringerer Entschädigung; diskriminierende EntschädigungLeitsatz: Wird eine ungeteilte Erbengemeinschaft von einer schädigenden Maßnahme getroffen, so steht weder eine spätere Einigung gemäß § 31 Abs. 5 VermG noch § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG der Restitution entgegen.VG Leipzig18.09.1997
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2 K 1228/94 - Einzelrestitution; Rückgabe einzelner Vermögensgegenstände; Gesellschaftseinlage; Wert der staatlichen Beteiligung; Rechtsnachfolge; werbendes UnternehmenLeitsatz: Im Rahmen der Rückgabe einzelner Vermögensgegenstände nach § 6 Abs. 6 a VermG wird der für die beim Erwerb der staatlichen Beteiligung erbrachte Einlage von den Gesellschaftern bzw. deren Rechtsnachfolgern zurückzuzahlende Betrag durch den Wert des zurückgegebenen Gegenstandes begrenzt. Der Aufstellung einer Bilanz bedarf es in diesen Fällen nicht.VG Leipzig18.09.1997
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VG 9 A 144.97 - Beteiligung des Zessionars des Rückübertragungsanspruchs im Investitionsvorrangverfahren; Rechtsstaatsprinzip; unechte RückwirkungLeitsatz: Die Vorschriften in Art. 14 Abs. 5 Satz 4 des 2. VermRÄndG bzw. § 28 Abs. 2 Satz 3 InVorG n. F.verstoßen nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes.VG Berlin09.09.1997
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VG 10 A 380.96 - Wohnungseigentümer; Anbietpflicht; Leerstand; Wiederzuführungsaufforderung; Zwangsgeld; ZweckentfremdungLeitsatz: Von einem Wohnungseigentümer kann grundsätzlich erwartet werden, daß dieser die Wohnung zur Vermeidung langandauernden Leerstandes zu einem marktgerechten Mietpreis am Wohnungsmarkt anbietet.VG Berlin25.08.1997
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6 K 501/97 - Kostenfreiheit; Rückübertragungsverfahren; Vermessungskosten; GrundbuchberichtigungLeitsatz: 1. Die nach erfolgter Restitution für die Berichtigung des Grundbuchs erforderlichen Neuvermessungen von Grundstücksflächen gehören zum Verwaltungsverfahren des VI. Abschnitts des Vermögensgesetzes. 2. Insoweit anfallende Vermessungskosten sind wegen der Kostenfreiheit des Rückübertragungsverfahrens nach § 38 Abs. 1 VermG nicht vom Restitutionsantragsteller zu tragen.VG Leipzig18.07.1997
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VG 29 A 153.95 - unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungsgrund; vorgeschobene BaulandenteignungLeitsatz: Vorgeschobener Enteignungsgrund als unlautere Machenschaft.VG Berlin03.07.1997
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VG 3 A 1410.95 - Zuordnung von Verbindlichkeiten; ZuordnungsbehördeLeitsatz: Das Vermögenszuordnungsgesetz ermächtigt die Zuordnungsbehörden zur Zuordnung von Verbindlichkeiten nur im Verhältnis von Restitutionsberechtigten und verpflichteten. Die Zuordnungsbehörde ist auf eine Feststellung der übergehenden Verbindlichkeiten beschränkt; sie darf dem Restitutionsberechtigten keine Zahlungsverpflichtung auferlegen und kann in diesem Zusammenhang auch nicht über Einreden befinden, die der Restitutionsberechtigte gegen die Forderung erhebt.VG Berlin20.06.1997
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3 K 720/95 GE - Surrogatsrückgabe; Milchkühe; Bruchteilsrestitution; Betriebsvermögen; Wirtschaftseinheit; Anlagevermögen; Grundmittelfonds; LPGLeitsatz: Die Rückgabe von Surrogaten nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG (hier: Milchkühe) ist ausgeschlossen, wenn der enteignete Betrieb bereits kurze Zeit nach der Enteignung stillgelegt wurde und das weitere Schicksal der enteigneten Gegenstände nicht mehr nachvollzogen werden kann.VG Gera17.06.1997
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VG 35 A 3236.96 - Zweckentfremdungsverbot; gewerblicher genutzter Wohnraum in Berlin (Ost); gewerbliche Nutzung ohne MagistratsbeschlussLeitsatz: 1. Wohnraum im ehemaligen Ost-Berlin, der mit Genehmigung dauerhaft vor dem 3. Oktober 1990 zu gewerblichen Zwecken genutzt wurde, unterliegt nicht dem Zweckentfremdungsverbot. 2. Die darüber hinausgehende Regelung in Ziffer 4 Abs. 2 Satz 4 AV-2. ZwVbVO, wonach ein Rats- bzw. Magistratsbeschluß erforderlich war, ist unbeachtlich. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin16.06.1997