« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (671 - 680 von 809)

  1. 5 K 4667/93 - Wismut-GmbH; Vermögenszuordnung; Grundstückszuordnung; kommunale Selbstverwaltungsaufgaben; betriebsnotwendige Einrichtungen; betriebsnotwendige Grundstücke; betriebsnotwendige Gebäude; Betriebsnotwendigkeit; Erlösauskehr; Surrogat
    Leitsatz: 1. Die Ansprüche der Wismut-GmbH auf Zuordnung des Eigentums an Grundstücken gemäß Art. 6 § 1 Wismut-Gesetz gehen den Regelungen über die Zuordnung von volkseigenem Vermögen nach dem Treuhandgesetz vor. 2. Die Zuordnung von Eigentum an die Wismut-GmbH nach Art. 6 § 1 Wismut Gesetz scheidet jedoch aus, wenn der Vermögenswert gem. Art. 21 Abs. 3 i. V. m. Art. 22 Abs. 1 S. 7 Einigungsvertrag dem Zentralstaat, den Ländern oder Gemeinden zurückzuübertragen ist. 3. Einrichtungen, Grundstücke und Gebäude, die zur Erfüllung von kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben benötigt werden, sind auf Antrag den Kommunen zu übertragen, auch wenn sie gem. Art. 6 § 1 Wismut-Gesetz auf die Wismut-GmbH übergegangen sind. Dies gilt jedoch nicht, sofern es sich um betriebsnotwendige Einrichtungen, Grundstücke oder Gebäude handelt (Art. 6 § 1 a Wismut-Gesetz). 4. Ein Anspruch der Wismut-GmbH auf Erlösauskehr bei Veräußerung des Vermögenswertes (Art. 6 § 1 Abs. 2 Wismut Gesetz i. V. m. § 8 Vermögenszuordnungsgesetz) ist als Surrogat für den untergegangenen "Zuordnungsanspruch" in entsprechender Anwendung des § 2 Vermögenszuordnungsgesetz ebenfalls durch Bescheid festzustellen.
    VG Chemnitz
    26.11.1997
  2. 5 K 4667/93 - Wismut-GmbH; Vermögenszuordnung; Grundstückszuordnung; kommunale Selbstverwaltungsaufgaben; betriebsnotwendige Einrichtungen; betriebsnotwendige Grundstücke; betriebsnotwendige Gebäude; Betriebsnotwendigkeit; Erlösauskehr; Surrogat
    Leitsatz: 1. Die Ansprüche der Wismut-GmbH auf Zuordnung des Eigentums an Grundstücken gemäß Art. 6 § 1 Wismut-Gesetz gehen den Regelungen über die Zuordnung von volkseigenem Vermögen nach dem Treuhandgesetz vor. 2. Die Zuordnung von Eigentum an die Wismut-GmbH nach Art. 6 § 1 Wismut Gesetz scheidet jedoch aus, wenn der Vermögenswert gem. Art. 21 Abs. 3 i. V. m. Art. 22 Abs. 1 S. 7 Einigungsvertrag dem Zentralstaat, den Ländern oder Gemeinden zurückzuübertragen ist. 3. Einrichtungen, Grundstücke und Gebäude, die zur Erfüllung von kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben benötigt werden, sind auf Antrag den Kommunen zu übertragen, auch wenn sie gem. Art. 6 § 1 Wismut-Gesetz auf die Wismut-GmbH übergegangen sind. Dies gilt jedoch nicht, sofern es sich um betriebsnotwendige Einrichtungen, Grundstücke oder Gebäude handelt (Art. 6 § 1 a Wismut-Gesetz). 4. Ein Anspruch der Wismut-GmbH auf Erlösauskehr bei Veräußerung des Vermögenswertes (Art. 6 § 1 Abs. 2 Wismut Gesetz i. V. m. § 8 Vermögenszuordnungsgesetz) ist als Surrogat für den untergegangenen "Zuordnungsanspruch" in entsprechender Anwendung des § 2 Vermögenszuordnungsgesetz ebenfalls durch Bescheid festzustellen.
    VG Chemnitz
    26.11.1997
  3. VG 19 A 517.96 - Stellplatzablösung; Rückforderung gezahlter Ablösebeträge
    Leitsatz: Die Rückforderung gezahlter Stellplatzablösebeträge im Hinblick auf den Wegfall der Stellplatzpflicht für den Nichtwohnbereich mit dem 5. Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin vom 2. November 1994 (GVBl. S. 440) setzt voraus, daß der Stellplatzablösebetrag für die Behörde erkennbar "unter Vorbehalt" gezahlt wurde und daß die Nebenbestimmung über die Zahlung der Stellplatzablöse nicht bestandskräftig geworden ist.
    VG Berlin
    26.11.1997
  4. 1 A 342/95 - verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Neubauer; Neubauernwirtschaft
    Leitsatz: Zur verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung eines Neubauern, der sich der sog. "Aktion Ungeziefer" durch Flucht entzogen hat und dessen Neubauernwirtschaft aufgrund der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 in Volkseigentum überführt wurde.
    VG Schwerin
    26.11.1997
  5. 5 K 2549/95 - besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschlus; Restitutionsausschluss
    Leitsatz: 1. Soweit eine Enteignung gegen ein besatzungshoheitliches Enteignungsverbot verstößt, ist das enteignete Vermögen zurückzugeben. 2. Zur Geschichte der Enteignungen in Sachsen.
    VG Dresden
    12.11.1997
  6. VG 29 A 498.93 - Freigabeentscheidung; Bindungswirkung; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Liste 3; Enteignungsverbot; Ost-Berlin
    Leitsatz: Eine in einem Land der SBZ im November 1948 getroffene Freigabeentscheidung erstreckte sich nicht unmittelbar auf die im Sowjetischen Sektor Berlins belegenen Vermögenswerte der Betroffenen und entfaltete auch keine Bindungswirkung für deren spätere Behandlung.
    VG Berlin
    06.11.1997
  7. VG 29 A 1364.93 - besatzungshoheitliche Enteignungen; Berliner "Liste A"; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: 1. Die Enteigungen nach der Berliner "Liste A" wurden von der Besatzungsmacht jedenfalls stillschweigend geduldet. 2. Art. 237 § 1 Abs. 1 EGBGB ist auf besatzungshoheitliche Enteignungen nicht anzuwenden.
    VG Berlin
    06.11.1997
  8. VG 25 A 105.94 - Investitionsvorrangbescheid; Klagebefugnis; Glaubhaftmachung
    Leitsatz: Die Abwehr eines Investitionsvorhabens setzt eine glaubhaft gemachte Berechtigung voraus.
    VG Berlin
    27.10.1997
  9. 6 K 670/96 - Hauptentschädigung; Schadensausgleich; Lastenausgleich für Vertriebene
    Leitsatz: Zur Rückforderung von "Hauptentschädigung gegenüber Vertriebenen".
    VG Stuttgart
    14.10.1997
  10. 6 K 1356/96 - Archiv; Einsicht in Archivgut; Benutzungsgebühr
    Leitsatz: Die Einsicht in Archivgut und in Hilfsmittel durch einen Rechtsanwalt ist gebührenfrei.
    VG Leipzig
    13.10.1997