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Suchergebnis Urteilssuche (741 - 750 von 809)

  1. 2Z BR 122/97 - Schadensersatzpflicht des Verwalters bei Einschaltung eines Anwalts wegen Verletzung der Verwalterpflichten
    Leitsatz: 1. Der jetzige Verwalter ist befugt, Schadensersatz gegen den früheren Verwalter in gewillkürter Verfahrensstandschaft geltend zu machen, wenn er dazu von den Wohnungseigentümern ermächtigt wird. Das notwendige eigene schutzwürdige Interesse folgt aus der Pflicht des Verwalters, den Eigentümerbeschluß, Schadensersatz von dem früheren Verwalter zu verlangen, auszuführen. 2. Hat das Landgericht den Antrag als unzulässig abgewiesen, kann das Rechtsbeschwerdegericht in der Sache selbst entscheiden, wenn die Entscheidung des Amtsgerichts hinreichende Feststellungen zum Sachverhalt enthält und weitere tatsächliche Feststellungen nach Sachlage nicht in Betracht kommen. 3. Der Verwalter ist den Wohnungseigentümern gegenüber unter dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung zum Ersatz entstandener Rechtsanwaltskosten verpflichtet, wenn er den Verwaltervertrag verletzt hat und die Einschaltung des Rechtsanwalts zur Schadensabwendung oder Schadensbeseitigung vernünftig und zweckmäßig war.
    BayObLG
    20.11.1997
  2. 2Z BR 93/97 - Eigentümerbeschluß; Stellplatz; Hof; Hausordnung; Änderung; Parken; Kfz; Abstellen
    Leitsatz: Ein Eigentümerbeschluß, der das Abstellen von Personenkraftwagen in dem teilweise asphaltierten Hof einer Wohnanlage gestattet, kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn er - bei Abänderung einer bestehenden Hausordnung - schutzwürdige Belange der Wohnungseigentümer beachtet.
    BayObLG
    20.11.1997
  3. 2 B 94.3258 - Abgeschlossenheitsbescheinigung; Bauausführung; Abweichung; Aufteilungsplan; Abgeschlossenheit
    Leitsatz: 1. Bei bestehenden Gebäuden muß der Aufteilungsplan eine Baubestandszeichnung sein, also grundsätzlich den derzeitigen Bauzustand zutreffend wiedergeben. Abweichungen zwischen der Darstellung im Aufteilungsplan und der tatsächlichen Ausführung können die Versagung der beantragten Abgeschlossenheitsbescheinigung auch dann rechtfertigen, wenn die Abweichungen die Abgeschlossenheit i. S. des § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG nicht in Frage stellen. 2. Eine erdgeschossige Terrasse mit Außentreppe, die zum Gemeinschaftseigentum hin keine eindeutige Abgrenzung aufweist, ist nicht in sich abgeschlossen i.S. des § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG.
    BayVGH
    20.11.1997
  4. 2 B 95.635 - Tiefgarage; Abgeschlossenheit; Abgeschlossenheitsbescheinigung; Verwaltungsakt; Hinweis; Bauordnungsrecht
    Leitsatz: Die Aufnahme eines klarstellenden Hinweises zur bauordnungsrechtlichen Rechtslage in eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen (hier: Hinweis auf die bauordnungsrechtliche Bindung von Tiefgaragenstellplätzen).
    BayVGH
    20.11.1997
  5. 2 Wx 61/97 - Leinenzwang; Wohnungseigentumsanlage; Hundehaltung; Anleinpflicht
    Leitsatz: Dem einen Hund haltenden Wohnungseigentümer kann untersagt werden, das Tier auf der gemeinsamen Zuwegung zum Gebäude unangeleint oder unzureichend angeleint laufen zu lassen (Leinenzwang), wenn nach einer Störung Wiederholungsgefahr besteht. Diesen Individualanspruch kann der einzelne Wohnungseigentümer ohne Ermächtigungsbeschluß gerichtlich geltend machen. Er ist nicht verpflichtet, andere Hundehalter (gleichzeitig) gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
    HansOLG Hamburg
    18.11.1997
  6. 2Z BR 55/97 - Teilungserklärung; Sondernutzungsfläche; Änderung; Sondernutzungsrecht
    Leitsatz: Hat der Erwerber eines Wohnungseigentums mit dem teilenden Grundstückseigentümer vor Anlegung der Wohnungsgrundbücher eine Verkleinerung der seinem Wohnungseigentum in der Teilungserklärung zugeordneten Sondernutzungsfläche vereinbart, kann er von einem anderen Erwerber, dem der teilende Eigentümer die Restfläche zur Sondernutzung überlassen hat, nicht die Herausgabe dieser Fläche unter Berufung darauf verlangen, daß die Teilungserklärung zu einem späteren Zeitpunkt ohne Abänderung der Sondernutzungsrechte im Grundbuch eingetragen worden ist.
    BayObLG
    30.10.1997
  7. 2Z BR 83/97 - Antragsteller; Verwalter; Aufwendungsersatz; Rubrum
    Leitsatz: 1. Wer Antragsteller ist, bestimmt sich allein nach dem Inhalt der Antragsschrift. Das Gericht ist nicht befugt, willkürlich eine andere Person an die Stelle des Antragstellers zu setzen. Der wirkliche Antragsteller kann in diesem Fall gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen. 2. Der Anspruch der Wohnungseigentümer auf Wohngeld ist von dem Ersatzanspruch des Verwalters oder eines Wohnungseigentümers für Aufwendungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu unterscheiden. Dieser Anspruch setzt keinen Eigentümerbeschluß über Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung voraus.
    BayObLG
    30.10.1997
  8. 4 U 81/97 - Verjährung; Schönheitsreparaturen; Verzug; Nachfrist; Schadensersatz; Berühmen; Anspruch
    Leitsatz: 1. Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Nichtdurchführung von Schönheitsreparaturen entsteht nicht, wenn eine angemessene Nachfrist erst nach dem Eintritt der Verjährung des Vermieteranspruchs auf Schönheitsreparaturen endet, weil dann dem Verzug bereits die Einrede der Verjährung entgegensteht. 2. Die "Berühmung" von Ansprüchen muß nicht nur ernstlich gemeint sein, sondern auch nach objektiver Würdigung eine Gefahr für den Kläger einer negativen Feststellungsklage begründen.
    HansOLG Hamburg
    29.10.1997
  9. 2Z BR 77/97 - Keine Verpflichtung des ausgeschiedenen Verwalters, Schuldsaldo eines offenen Treuhandkontos aus eigenen Mitteln auszugleichen
    Leitsatz: Der Verwalter ist nach Beendigung der Verwaltertätigkeit den Wohnungseigentümern gegenüber nicht verpflichtet, den Schuldsaldo eines offenen Treuhandkontos, als dessen Inhaber er bezeichnet, das aber treuhänderisch für die Wohnungseigentümer angelegt worden ist, mit eigenen Mitteln auszugleichen.
    BayObLG
    28.10.1997
  10. 2Z BR 82/97 - Beseitigungsanspruch; Stellplatz; Begrenzung; Tiefgaragenstellplatz; Schwingtor
    Leitsatz: Zum Beseitigungsanspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der an einem Tiefgaragenstellplatz angebrachten seitlichen Begrenzungen durch Metallbleche sowie eines Schwingtores.
    BayObLG
    28.10.1997