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Suchergebnis Urteilssuche (641 - 650 von 727)

  1. BVerwG 7 C 60.02 - Ablösebetrag bei Übernahme des Grundpfandrechts durch Ewerber; Beiladung des Entschädigungsfonds oder der Bundesrepublik Deutschland
    Leitsatz: 1. Zu einem Rechtsstreit über die Festsetzung eines Ablösebetrages nach § 18 Abs. 1 VermG müssen weder der Entschädigungsfonds noch die Bundesrepublik Deutschland als dessen Trägerin beigeladen werden. 2. Der nach § 1 Abs. 6 VermG Berechtigte muß für ein bei Überführung des zu restituierenden Grundstücks in Volkseigentum untergegangenes Grundpfandrecht auch dann einen Ablösebetrag nach § 18 Abs. 1 VermG leisten, wenn die Belastung bei dem den Schädigungstatbestand begründenden Zwangsverkauf vom Erwerber unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen worden war.
    BVerwG
    24.07.2003
  2. 8 B 57.03 - vermögensrechtliches Verfahren; Überzeugungsgrundsatz; Untersuchungsgrundsatz; Verfahrensfehler; Archiveinsicht; Hauptbeteiligter; Beigeladener
    Leitsatz: 1. Einem Verwaltungsgericht muß sich in einem vermögensrechtlichen Verfahren die Notwendigkeit der Einsicht in die Unterlagen eines Archivs aufdrängen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für das Vorhandensein entsprechender Unterlagen bei dem Archiv hat. 2. Weder dieselbe juristische Person noch im Falle des § 61 Nr. 3, § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO eine andere Behörde desselben Rechtsträgers - erst recht nicht dieselbe Behörde - können in einem Verfahren sowohl Hauptbeteiligter als auch Beigeladener sein.
    BVerwG
    23.07.2003
  3. BVerwG 7 B 62.03 - Nichtzulassungsbeschwerde gegen Gerichtsbescheid
    Leitsatz: 1. Hat das Verwaltungsgericht durch Gerichtsbescheid entschieden, kann der Beteiligte in den Fällen des § 135 VwGO mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht eine Verletzung rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel erfolgreich geltend machen, wenn er die Möglichkeit nicht wahrgenommen hat, gemäß § 84 Abs. 2 Nr. 4 VwGO mündliche Verhandlung zu beantragen. 2. Hat das Verwaltungsgericht durch Gerichtsbescheid entschieden, können die Beteiligten in den Fällen des § 135 VwGO mit der Nichtzulassungsbeschwerde keine Verfahrensrügen erheben, die sich gegen die Richtigkeit der festgestellten Tatsachen richten.
    BVerwG
    17.07.2003
  4. BVerwG 7 B 130.02 - Kaufpreisrückzahlungsanspruch des Verfügungsberechtigten; Verzugszinsen
    Leitsatz: Hat der Verfügungsberechtigte im Falle der vermögensrechtlichen Rückübertragung eines Grundstücks, das er aus Volkseigentum erworben hatte, einen Anspruch auf Rückzahlung des von ihm geleisteten Kaufpreises (jetzt § 7 a Abs. 1 VermG), sind auf diesen Rückzahlungsanspruch die Regelungen über Verzugszinsen (§§ 288, 286 BGB) nicht entsprechend anwendbar.
    BVerwG
    04.07.2003
  5. BVerwG 7 C 26.02 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Verkauf der Miteigentumshälfte durch Nichtverfolgten
    Leitsatz: Hat ein Nichtverfolgter seine Miteigentumshälfte an einem Grundstück veräußert, weil der Miteigentümer als Verfolgter i. S. des § 1 Abs. 6 VermG zum Verkauf der anderen Grundstückshälfte gezwungen worden ist, erfaßt der Schädigungstatbestand auch das Rechtsgeschäft des nicht verfolgten Miteigentümers. Stehen die beiden Rechtsgeschäfte in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang, spricht eine widerlegliche Vermutung dafür, daß der Zwangsverkauf ursächlich für das Verkaufsgeschäft des Nichtverfolgten war.
    BVerwG
    26.06.2003
  6. BVerwG 7 C 17.02 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Rückausnahmetatbestand; Stichtagsregelung; Modrow-Gesetz; Eigenheimerwerb; Wertausgleich für Vorbesitzerinvestitionen
    Leitsatz: 1. Der für den Rückausnahmetatbestand des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG notwendige innere Zusammenhang zwischen der Anbahnung und dem Abschluß des Erwerbs bleibt gewahrt, wenn der angebahnte Kauf eines volkseigenen Eigenheims infolge des zwischenzeitlich Inkrafttretens des sog. Modrow-Gesetzes auf das Grundstück erstreckt worden ist. 2. Der notwendige Zusammenhang zwischen Anbahnung und Erwerb wird durch eine auf Veranlassung der Erwerber von staatlichen Stellen vorgenommene Instandsetzung des Erwerbsobjekts unterbrochen, die die Geschäftsgrundlage des Erwerbs verändert und den Schwerpunkt des Erwerbsgeschäfts in die Zeit nach dem Stichtag verlagert. 3. Zur Berücksichtigung eines Wertausgleichs des Erwerbers für substanzerhaltende und werterhöhende Investitionen des Vorbesitzers im Rahmen des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c VermG.
    BVerwG
    26.06.2003
  7. BVerwG 8 C 12.02 - Widerrufsberechtigter; Investitionsvorrangbescheid; Wertersatzanspruch; Erlösauskehranspruch; Abtretung; Beurkundung
    Leitsatz: 1. Mit der Abtretung des Anspruchs auf Wertersatz nach § 16 InVorG verliert der Anmelder eines Restitutionsanspruchs die Stellung als Berechtigter, die für den Antrag auf Widerruf des Investitionsvorrangbescheids Voraussetzung ist. 2. Die Abtretung des Anspruchs auf Erlösauskehr bedarf nicht der notariellen Beurkundung.
    BVerwG
    25.06.2003
  8. BVerwG 8 B 47.03 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Übertragung geerbten Vermögensgegenstandes in eheliche Vermögensgemeinschaft
    Leitsatz: Die Übertragung des zunächst von einem Ehepartner im Erbwege erworbenen Alleineigentums an einem Vermögensgegenstand in die eheliche Vermögensgemeinschaft stellt auch für den anderen Ehepartner keinen Erwerbstatbestand im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG dar.
    BVerwG
    25.06.2003
  9. BVerwG 3 C 2.03 - Vermögenszuordnung; Vorbehaltsbescheid
    Leitsatz: Die Zuordnungsbehörde ist zur Aufnahme eines ausdrücklichen Vorbehalts zugunsten eines im einzelnen zu bezeichnenden Beteiligten in den Tenor des Zuordnungsbescheides verpflichtet (§ 2 Abs. 1 Satz 5 VZOG), wenn fundierte Anhaltspunkte dafür bestehen, daß sich die von ihr festgestellten, nur auf die Zuordnungsprätendenten bezogenen Eigentumsverhältnisse zugunsten privater Dritter als unrichtig erweisen könnten.
    BVerwG
    12.06.2003
  10. BVerwG 3 C 19.02 - Vermögenszuordnung; Wohnungsversorgungsgebäude
    Leitsatz: Die Zuordnung ehemaligen Volkseigentums nach Maßgabe der überwiegenden Nutzung (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und Art. 22 Abs. 1 Satz 2 EV; § 1 a Abs. 4 Satz 2 VZOG) setzt eine Nutzung des beanspruchten Vermögensgegenstandes zu mindestens zwei Zwecken voraus. Diese Voraussetzung trifft nicht zu auf ein Gebäude, das zu mehr als der Hälfte unbenutzbar war und im übrigen Wohnzwecken diente. Das Gebäude gehört insgesamt zu dem zur Wohnungsversorgung genutzten volkseigenen Vermögen (Art. 22 Abs. 4 Satz 1 EV).
    BVerwG
    12.06.2003