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  1. 2 N 47.02 - Entschädigungsausgleichanspruch für kraftlose Wertpapiere; Wertpapierbereinigung; Inhaberpapiere
    Leitsatz: Die Regelung des § 11 Abs. 3 EALG über die Herausgabe kraftloser Wertpapiere erfaßt den gesamten Bestand an kraftlosen Wertpapieren, die von dem früheren Amt für den Rechtsschutz des Vermögens der Deutschen Demokratischen Republik verwahrt wurden. Ihr Anwendungsbereich ist dagegen nicht auf die gemäß § 11 Abs. 1 EALG für kraftlos erklärten, nicht von der Wertpapierbereinigung erfaßten Inhaberpapiere beschränkt, die von Personen mit Sitz im Beitrittsgebiet vor dem 8. Mai 1945 begeben worden sind.
    OVG Berlin
    05.02.2003
  2. OVG 2 S 45.02 - Baurecht; Wagenburg; Beseitigungsanordnung; Einfügen; Rücksichtnahme; städtebauliche Entwertung eines Nachbargrundstücks
    Leitsatz: 1. Eine sogenannte Wagenburg, die allein auf Grund privatrechtli-cher Vereinbarungen mit dem Grundstückseigentümer, jedoch ohne präventive hoheitliche Kontrolle oder Reglementierung der Erprobung alternativer Lebensformen dienen soll, kann sich in keinen nach § 34 BauGB zu beurteilenden innerstädtischen Bereich einfügen. 2. Auf Grund einer durch die Unterhaltung einer Wagenburg vor-aussichtlich eintretenden städtebaulichen Entwertung der Grundstücke in der näheren Umgebung können deren Eigentümer unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Rücksichtsnahmegebotes regelmäßig ein sofortiges behördliches Einschreiten verlangen.
    OVG Berlin
    22.01.2003
  3. VG 10 A 321.02 - Zweckentfremdungsverbot-Verordnung; Wegfall der Mangellage; Außerkrafttreten; Ausgleichszahlung; Dauerverwaltungsakt; Bestandskraft; Rücknahme; Wiederaufgreifen; Ermessensreduzierung
    Leitsatz: Nach dem (automatischen) Außerkrafttreten der 2. Zweckentfremdungsverbot-Verordnung zum 1. September 2000 steht den Betroffenen, die aufgrund bestandskräftiger Zweckentfremdungsgenehmigungen zur Zahlung einer monatlichen Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, ein Anspruch auf Rücknahme der (Dauer-) Verwaltungsakte zu.
    VG Berlin
    19.12.2003
  4. 6 K 49/02 GE - Restitutionsausschlussgrund, Logenhaus, Kindergarten, Jugendfreizeithaus, Stichtag, Nutzungsänderung, Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: Der Restitutionsausschlußgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG bleibt bestehen, wenn ein ehemaliges Logenhaus, das zu DDR-Zeiten zum Kindergarten umgebaut wurde, nach dem Stichtag 29. September 1990 als Jugendfreizeithaus genutzt wurde und diese Nutzung auch im Zeitraum der gerichtlichen Entscheidung anhält (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 25.9.2002 - 8 C 25.01 -, ZOV 2003, 53).
    VG Gera
    12.12.2003
  5. 5 K 2564/03 - besatzungshoheitliche Enteignung; Vermögenseinziehung; Energiewirtschaft; Enteignungsmaßnahme
    Leitsatz: 1. Eine Enteignung auf Grundlage der Energiewirtschaftsverordnung vom 22. Juni 1949 (ZVOBl. S. 472) ist besatzungshoheitlich im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG. 2. Wird parallel auf der Grundlage der Energiewirtschaftsverordnung und auf der Grundlage eines vermögenseinziehenden Urteils auf in einer KG bilanzierte Grundstücke zugegriffen, ist die Feststellung erforderlich, welche Enteignungsmaßnahme gegriffen hat.
    VG Gera
    03.12.2003
  6. 6 K 2208/98 GE - erwerbende Gesellschaft; Gesellschaft; Verflechtung; Verfügungsberechtigter; Einflussbereich; Eigeninvestition; Fremdinvestition; Rückübertragungsprognose; Untergang des Rückübertragungsanspruchs; Investitionsvorrang
    Leitsatz: 1. Gründen die Gesellschafter eines verfügungsberechtigten Unternehmens eine weitere Gesellschaft, auf die der restitutionsbelastete Vermögenswert (auf der Grundlage eines Kaufvertrages) übertragen wird, ist diese erwerbende Gesellschaft kein schutzwürdiger Dritter im Sinne des § 11 InVorG und § 3 Abs. 4 VermG. Dies gilt zumindest dann, wenn die neu gegründete Gesellschaft wirtschaftlich und gesellschaftsrechtlich so eng mit der Verfügungsberechtigten verflochten ist, daß der Vermögenswert trotz der Eigentumsübertragung weiterhin im Einflußbereich des Verfügungsberechtigten verbleibt. 2. Bei Durchführung eines Verfahrens nach dem Investitionsvorranggesetz beurteilt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Rückübertragungsanspruch erlischt, nach § 11 Abs. 5 InVorG (Eigeninvestition), und nicht nach § 11 Abs. 2 InVorG (Fremdinvestition). 3. Auch im Rahmen der Prüfung des § 4 Abs. 1 VermG ist eine Prognose aufzustellen, ob die eine Rückübertragung ausschließenden Gründe in absehbarer Zukunft entfallen.
    VG Gera
    25.11.2003
  7. VG 1 A 56.98 - Straßenreinigungsentgelt, unzumutbare Härte, Anlieger, Flächennutzungsplan, Denkmalschutz, Trabrennbahn, finanzielle Leistungsfähigkeit, Rentabilität, Neubescheidung
    Leitsatz: 1. Ein atypischer Sachverhalt, der es gebietet, die Härten der Anwendung der generellen Regelung des § 7 Abs. 2 StrReinG durch Zulassung einer Ausnahme nach § 5 Abs. 3 StrReinG zu mildern, liegt vor, wenn die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks durch dessen tatsächliche Beschaffenheit oder die planungsrechtliche Situation eingeschränkt sind und die objektiv mögliche Nutzung des Grundstücks bei Erhebung der Straßenreinigungsentgelte nicht rentabel ist. 2. Ist aufgrund von äußeren Gegebenheiten eine bestimmte Art der Grundstücksnutzung vorgegeben, ist es nicht hinnehmbar, diese durch die Erhebung von Entgelten unmöglich zu machen, die bei bestimmungsgemäßem Betrieb des Grundstücks und Aufwendung aller zumutbaren Kräfte nicht aufgebracht werden können.
    VG Berlin
    19.11.2003
  8. VG 1 A 243.00 - Straßenreinigungsentgelt, Minderung, unzumutbare Härte, Anlieger, Anliegereigenschaft, Böschung, Brücke, Äquivalenzprinzip
    Leitsatz: 1. Die Anliegereigenschaft nach § 5 Abs. 1 StrReinG setzt lediglich voraus, daß ein Grundstück an eine öffentliche Straße oder seine Bestandteile angrenzt. Schwierige Grundstückssituationen sind nicht bei der Auslegung des Anliegerbegriffs, sondern allein im Rahmen der Prüfung eines unzumutbaren Härtefalles nach § 5 Abs. 3 StrReinG zu berücksichtigen. 2. Die Regelung des § 7 Abs. 6 S. 2 StrReinG, wonach Berlin auch die Kosten der ordnungsgemäßen Reinigung der Straßen auf Brücken trägt, verfolgt nicht den Zweck, Anlieger von der Entgeltpflicht auszunehmen (wie KG, Urteil vom 17. Juli 2002, 24 U 68/01, GE 2003, 118). 3. Grenzt ein Grundstück an eine öffentliche Straße, ist eine Erschließung aber aufgrund der baulichen Situation weder vorhanden noch möglich, kann dies eine unzumutbare Härte nach § 5 Abs. 3 StrReinG darstellen (hier: Böschung).
    VG Berlin
    12.11.2003
  9. VG 29 A 294.02 - Aufgebotsverfahren
    Leitsatz: Zu den Anforderungen an das Aufgebotsverfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG i. V. m. § 15 GBBerG.
    VG Berlin
    06.11.2003
  10. VG 19 A 324.01 - Dachgeschoßausbau für Großraumbüro, Architektur- und Ingenieurbüro, Gemengelage, Einfügen, Gebot der Rücksichtnahme
    Leitsatz: Der Ausbau eines Dachgeschosses zu einem Planungsbüro im Innenbereich ist dann zulässig, wenn es sich nicht ausschließlich um ein allgemeines Wohngebiet handelt, sondern um ein Mischgebiet (Gemengelage). (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    29.10.2003