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21 b C 73/03 - Mietspiegel 2003 einschließlich Orientierungshilfe Beweismittel; analoge Anwendung von wohnwerterhöhenden SondermerkmalenLeitsatz: 1. Es liegt im Interesse aller Parteien, Mieterhöhungsansprüche in der Regel ohne Gutachten durchzuführen, so daß die Orientierungshilfe auch als Beweismittel anzuwenden ist. 2. Der Zuschlag für das Sondermerkmal "Nutzbarer Dachgarten/Dachterrasse" ist erst recht für einen nutzbaren Garten mit direktem Zugang zum Wasser gerechtfertigt.AG Wedding26.05.2003
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4 C 217/02 - Orientierungshilfe des Mietspiegels 2003 zur Spanneneinordnung heranzuziehenLeitsatz: Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung heranzuziehen, auch wenn sie nicht Bestandteil des qualifizierten Berliner Mietspiegels 2003 ist.AG Neukölln22.05.2003
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I ZB 38/02 - Prozeßgebühr beim KostenwiderspruchLeitsatz: Mit dem Kostenwiderspruch fällt auf seiten des Antragsgegners keine 5/10-Prozeßgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1, § 32 Abs. 1 BRAGO aus dem Gegenstandswert des Verfügungsverfahrens an. 4* BGHAG Alsfeld22.05.2003
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221 C 284/02 - Betriebskostenabrechnung nach Beendigung des VerwaltervertragesLeitsatz: Nach fristloser Kündigung des Verwaltervertrages kann der Eigentümer vom ehemaligen Hausverwalter keine Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern verlangen.AG Charlottenburg14.05.2003
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6 C 560/02 - Kein Räumungsanspruch gegen schon ausgezogenen MitmieterLeitsatz: Ist nach Beendigung des Mietvertrages ein Mitmieter aus der Wohnung ausgezogen und hat den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt, fehlt es einer Räumungsklage gegen ihn am Rechtsschutzbedürfnis.AG Tiergarten13.05.2003
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20 C 130/03 - Entfernung einer Parabolantenne vom BalkonLeitsatz: Der Vermieter hat ein Weisungsrecht, wo eine Parabolantenne zu installieren ist. Bei Verstoß (hier: Installation auf dem Balkon) kann der Vermieter auf Unterlassung klagen.AG Wedding02.05.2003
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7 C 21/03 - Wirksames Verbot des Auslegens von FußmattenLeitsatz: Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, daß Fußmatten nicht vor der Wohnungstür ausgelegt werden dürfen, kann der Vermieter auf Unterlassung klagen, auch wenn Fußmatten in anderen Aufgängen des Hauses von ihm hingenommen werden.AG Neukölln24.04.2003
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73/70 II 644/02 - Keine Verteilung der Heizkosten nach Durchschnittsverbrauch des ganzen HausesLeitsatz: Werden für die Heizkostenabrechnung die Verbrauchswerte für eine Wohnung nicht abgelesen, kann unabhängig von der Ursache jedenfalls nicht die Kostenverteilung nach dem Durchschnittsverbrauch aller Wohnungen des Hauses vorgenommen werden.AG Charlottenburg11.04.2003
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15 C 49/03 - Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung durch Mieter über seine Vermögensverhältnisse; MieterbefragungLeitsatz: Auch ohne konkrete Nachfrage des Vermieters ist der Mieter verpflichtet, seine schlechten Vermögensverhältnisse (hohe Mietschulden aus früherem Vertrag; drohende Verbraucherinsolvenz) zu offenbaren. Unterbleibt das, kann der Vermieter wegen arglistiger Täuschung den Mietvertrag anfechten.AG Wedding04.04.2003
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125 C 11799/02 - Konkrete Angabe der rückständigen Mieten für KündigungLeitsatz: 1. Eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges gem. § 543 Abs. 2 Ziff. 3 BGB wird erst dann unwirksam, wenn der Mieter die rück-ständigen Mieten vollständig bis zum letzten Cent gezahlt hat. 2. Die Schonfristregelung des § 569 Abs. 3 Ziff. 2 BGB gilt auch für Zahlungen zwischen Zugang der Kündigung und Erhebung der Räumungsklage. 3. Eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges setzt gem. § 569 Abs. 4 BGB die Angabe der Mieten voraus, die rückständig sein sollen. 4. Eine falsche Verrechnung von Zahlungen des Mieters ist uner-heblich, soweit die Tatsachen richtig mitgeteilt wurden und auch bei richtiger Verrechnung ein Kündigungsgrund bestanden hätte. (Leitsätze des Einsenders)AG Dortmund31.03.2003