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Suchergebnis Urteilssuche (601 - 610 von 727)

  1. 3 C 237/03 - Beweislast bei Wasserschäden; keine Verpflichtung zur regelmäßigen Reinigung von Dachrinnen und Regenabflüssen
    Leitsatz: 1. Allein der Umstand, daß es zu einem Wassereintritt in die Wohnung des Mieters gekommen ist, reicht nicht als Anscheinsbeweis für eine Pflichtverletzung des Vermieters. 2. Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Dachrinnen und Regenabflüsse zu reinigen.
    AG Schöneberg
    16.09.2003
  2. 31 M 8078/03 - Räumungseinstellung durch Gerichtsvollzieher wegen Verwirkung
    Leitsatz: Ein Gerichtsvollzieher darf die Räumungs-Zwangsvollstreckung nicht einstellen, weil er meint, der rechtskräftig festgestellte Räumungsanspruch sei verwirkt, weil der Gläubiger diesen nur als Druckmittel benutze (mehrmalige Rücknahme des Vollstreckungsauftrages). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    09.09.2003
  3. 3a C 43/03 - Unverjährter Eigentumsanspruch an entstehendem Schwemmland
    Leitsatz: Ein durch Vormerkung gesicherter Anspruch des Landes Berlin auf unentgeltliche Eigentumsübertragung von zukünftigen Anlandungen an das Ufergrundstück entsteht erst mit der Anlandung selbst, so daß die Verjährungsfrist von 30 Jahren nicht vorher zu laufen beginnt.
    AG Spandau
    05.09.2003
  4. 11 C 69/03 - Anpassung des Mieterhöhungsverlangens an neuen Mietspiegel
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen ist im Klageverfahren vom Vermieter dem jeweils aktuellen Mietspiegel anzupassen. Geschieht das nicht, ist die Klage unbegründet, weil das Mieterhöhungsverlangen nicht hinreichend begründet worden ist. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    03.09.2003
  5. 5 C 640/02 - Verjährung der Ersatzansprüche bei Inanspruchnahme einer Bankbürgschaft; Mietkaution
    Leitsatz: 1. Ist als Mietsicherheit eine Bankbürgschaft beigebracht worden, auf die der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgreift, erlangt der Mieter bei unberechtigter Zahlung durch die Bank und Belastung des eigenen Kontos einen eigenen Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter. 2. Wird das Konto des Mieters durch die Bank nach Auszahlung der Kautionssumme an den Vermieter belastet, und sind zu diesem Zeitpunkt Ersatzansprüche des Vermieters schon verjährt, kann der Vermieter gegen den Rückzahlungsanspruch des Mieters nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen.
    AG Tiergarten
    17.07.2003
  6. C 66/03 - Kosten der Dichtigkeitsprüfung von Gasleitungen als Betriebskosten
    Leitsatz: Kosten der Druckdichtigkeitsprüfung der Gasleitung vom Hauptanschluß/Hauptzähler zur Gasetagenheizung sind umlegbare Betriebskosten nach § 2 Nr. 4 d BetrKV (Nr. 4 d Anl. 3 zu § 27 II. BV). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Bad Wildungen
    20.06.2003
  7. 6 C 116/03 - Keine Kappungsgrenze bei Heizenergiesparmaßnahmen
    Leitsatz: Die Mieterhöhung aufgrund von Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ist nicht auf einen Betrag begrenzt, der in einem angemessenen Verhältnis zu der erzielten Energieeinsparung steht (entgegen OLG Karlsruhe vom 20. September 1984 GE 1984, 1079). (n. rechtskräftig.)
    AG Lichtenberg
    17.06.2003
  8. 15 C 42/03 - Kündigung von Erholungsgrundstücken; untergeordnete Baulichkeit; Datschengrundstücke
    Leitsatz: 1. Ab 1. Januar 2003 ist ein Erholungsgrundstück auch kündbar, wenn lediglich eine transportable Gartenlaube errichtet wurde. 2. Der in einem standardisierten DDR-Vertragsmuster wiedergegebene Wortlaut des § 314 Abs. 2 ZPO - Verpächterkündigung nur bei gesellschaftlich gerechtfertigten Gründen - stellt keine Individualvereinbarung i. S. d. § 6 Abs. 1 SchuldRAnpG dar.
    AG Nauen
    17.06.2003
  9. 234 C 62/03 - Anwendung der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel
    Leitsatz: Auch wenn die Orientierungshilfe nicht Bestandteil des qualifizierten Berliner Mietspiegels 2003 ist, kann sie weiterhin zur Spanneneinordnung berücksichtigt werden.
    AG Charlottenburg
    30.05.2003
  10. 9 C 51/03 - Umfang einer Betriebskostenregelung über "Frischwasser"
    Leitsatz: 1. Eine vom Mieter selbst entworfene Klausel, wonach die Kosten für "Frischwasser" als Betriebskosten zu übernehmen seien, ist unklar und zuungunsten des Verwenders auszulegen. 2. Der Geschäftsraummieter hat in einem solchen Fall Kosten für die Wasserversorgung und Entwässerung und für eine später eingeführte Niederschlagsgebühr zu übernehmen.
    AG Schöneberg
    30.05.2003