« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (661 - 670 von 727)

  1. BVerwG 3 C 6.02 - verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Vermögensschädigung; Ausreiseverkauf
    Leitsatz: 1. Vom Vermögensgesetz im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG "erfaßt" wird eine hoheitliche Maßnahme, wenn sie in dessen Regelungsbereich fällt, und zwar selbst dann, wenn ein Vermögensschädigungstatbestand des Vermögensgesetzes im konkreten Einzelfall nicht eingreift (im Anschluß an Urteil vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = ZOV 2001, 427). 2. Ein von der DDR als Ausreisebedingung verlangter Verkauf eines auf einem volkseigenen Grundstück aufgrund eines Nutzungsrechts errichteten Eigenheims kann im Regelfall nicht nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz rückgängig gemacht werden.
    BVerwG
    24.04.2003
  2. BVerwG 3 C 15.02 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; öffentliche Restitution; Bodenreformgrundstück
    Leitsatz: Rechtsstaatswidrig erlangte Vermögensgegenstände unterfallen nicht der öffentlichen Restitution (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung). Dieser Ausschlußgrund trifft nicht auf ehemalige Bodenreformgrundstücke zu, welche die restitutionsbegehrende Körperschaft rechtsgeschäftlich gegen angemessene Gegenleistung erworben hatte.
    BVerwG
    24.04.2003
  3. BVerwG 8 B 8.03 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; gewerbliche Nutzung; Einbeziehung in eine Unternehmenseinheit; Nutzungsrecht; Wegfall des Ausschlussgrundes; Erlösauskehr
    Leitsatz: Dem Anspruch auf Erlösauskehr nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG kann der Restitutionsausschlußgrund des § 5 VermG nicht entgegengehalten werden, wenn durch die wirksame Veräußerung eines Vermögenswertes die Tatbestandsvoraussetzungen des Ausschlußgrundes entfallen sind.
    BVerwG
    10.04.2003
  4. BVerwG 8 C 4.02 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; Verteidigungsgrundstück; Mauergrundstück
    Leitsatz: Bei den sogenannten Republikfluchtfällen, in denen es zu einer Enteignung nach dem Verteidigungsgesetz der DDR ohne Entschädigungszahlung gekommen war, folgt die Entschädigungslosigkeit nicht aus dem Regelwerk zur Anordnung Nr. 2 vom 20. August 1958 über die staatliche Treuhandverwaltung.
    BVerwG
    07.04.2003
  5. BVerwG 8 B 178.02 - EGBGB Art. 233 §§ 11 ff.
    Leitsatz: Der Erbe eines vor 1990 verstorbenen Bodenreformeigentümers kann nicht die Rückübertragung von Grundstücken verlangen, die dem Bodenreformeigentümer durch eine in einem Rehabilitierungsverfahren aufgehobene Entscheidung entzogen worden sind.
    BVerwG
    27.03.2003
  6. BVerwG 7 C 12.02 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Veräußerung einzelner Gegenstände des Unternehmensvermögens durch staatlichen Verwalter; Ausgleichsregelung
    Leitsatz: 1. § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG findet auf Veräußerungen durch den staatlichen Verwalter eines Unternehmens nur Anwendung, wenn diese das Unternehmen oder einen Unternehmensteil zum Gegenstand hatten. Die Veräußerung einzelner Gegenstände des Unternehmensvermögens erfüllt den Schädigungstatbestand nicht. 2. Schloß sich an die staatliche Verwaltung eines Unternehmens dessen Entziehung durch DDR-Behörden an, gilt für die Ausgleichsregelung des § 6 Abs. 2 bis 4 VermG in entsprechender Anwendung des § 12 Satz 2 VermG anstelle des Zeitpunkts der Enteignung der Zeitpunkt der Inverwaltungnahme.
    BVerwG
    20.03.2003
  7. BVerwG 5 B 254.02 - Außerkrafttreten der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung
    Leitsatz: Die Beschwerde des Landes Berlin gegen die Entscheidung des OVG Berlin vom 13. Juni 2002 zu OVG 5 B 22.01 (GE 2002, 1128 ff.), wonach die 2. Zweckentfremdungsverbot-Verordnung seit dem 1. September 2000 wegen Verfassungswidrigkeit außer Kraft getreten ist, wird zurückgewiesen. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    13.03.2003
  8. BVerwG 8 B 151.02 - Insolvenzverfahren; Rückübertragung von Vermögenswerten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Unterbrechung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
    Leitsatz: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verfügungsberechtigten unterbricht dessen Klageverfahren gegen den Bescheid über den einzelnen zurück zu übertragenen Vermögenswert nicht.
    BVerwG
    25.02.2003
  9. BVerwG 7 C 10.02 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; sukzessiver Zugriff auf Gesamthandanteile der Erbengemeinschaft; Unwirksamkeit des Eigentumsverzicht
    Leitsatz: 1. Eine Schädigung der Erbengemeinschaft liegt auch bei einem sukzessiven Zugriff auf die einzelnen Erbanteile vor, wenn es sich um einen einheitlichen Schädigungsvorgang handelte. Dies ist jedenfalls anzunehmen, wenn die Schädigungsmaßnahmen von einem auf den vollständigen Entzug des Vermögenswertes gerichteten Gesamtvorsatz getragen waren oder auf einem identischen Grund beruhten. 2. Ob ein Verzicht nach § 2 a Abs. 3 VermG wirksam ist mit der Folge, daß der Verzichtende insoweit aus der Erbengemeinschaft ausscheidet, muß im Rückübertragungsverfahren nach dem Vermögensgesetz entschieden werden.
    BVerwG
    20.02.2003
  10. BVerwG 7 PKH 3.02 - Schädigungstatbestand; Niedrigmieten; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Baumaßnahmen; Fehlerkorrektur; unlauteren Machenschaften; Enteignung für Baumaßnahmen; Baulandenteignung
    Leitsatz: 1. Die Niedrigmietenpolitik war dann keine Ursache für die Überschuldung des Grundstückes, wenn der Eigentümer oder Verwalter aus eigenem Antrieb oder aus Nachlässigkeit kostendeckende Mieten nicht erhoben hat. 2. Die Enteignung eines Grundstückes erst nach Durchführung von Baumaßnahmen stellt - allein - noch keinen Machtmißbrauch dar, wenn im Zeitpunkt der Durchführung von Baumaßnahmen eine Enteignung nach dem damaligen DDR-Recht zulässig gewesen wäre; es handelt sich insoweit um eine nachträgliche Fehlerkorrektur, die eine entstandene "formelle" Gesetzwidrigkeit nachträglich beseitigen soll. 3. Anders der Fall, wenn die Enteignung zum Zeitpunkt der Durchführung der Baumaßnahme auf der Grundlage des damaligen DDR-Rechts nicht zu verwirklichen war. Unter dieser Voraussetzung beruht die nachträgliche Inanspruchnahme des Grundstückes zum Zwecke der Sicherung der in der Vergangenheit in das Grundstück aus staatlichen Mitteln getätigten Investitionen auf unlauteren Machenschaften.
    BVerwG
    05.02.2003