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  1. 22 C 1182/02 - Kündigung bei Wohnungsleerstand trotz unzulässiger Verwertungskündigung im Beitrittsgebiet
    Leitsatz: Nach dem Sinn des Art. 232 § 2 Abs. 2 EGBGB (unzulässige Verwertungskündigungen im Beitrittsgebiet) sollen lediglich Kündigungen ausgeschlossen werden, nach denen ein Vermieter eine anderweitige lukrativere Verwertung des Grundstücks erzielen kann. Eine Kündigung mit dem Ziel des Gebäudeabrisses ist dann nach § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB (berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses) möglich, wenn wegen der vom Vermieter nicht zu verantwortenden, vielmehr auf der demographischen Entwicklung im entsprechenden Gebiet seit der Wiedervereinigung bestehenden Leerstandssituation der Unterhaltungsaufwand außer Verhältnis zu den Mieteinnahmen steht, die Kündigung das letzte Mittel nach Scheitern aller Bemühungen, das Vertragsverhältnis einvernehmlich auf eine den geänderten Umständen entsprechende neue Basis zu stellen, und nicht treuwidrig.
    AG Jena
    14.03.2003
  2. 2 C 845/02 - Kündigung nach § 573 Abs. 1 BGB wegen Gebäudeabrisses
    Leitsatz: Eine Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses mit dem Ziel des Gebäudeabrisses kann auf § 573 Abs. 1 BGB gestützt werden, wenn der Wohnungsleerstand nicht vom Vermieter zu verantworten ist und die weitere Unterhaltung des Gebäudes aus Kostengründen unzumutbar ist.
    AG Hoyerswerda
    11.03.2003
  3. 18 C 5652/02 - Kündigung bei strukturbedingtem Leerstand im Beitrittsgebiet möglich
    Leitsatz: Bei einer Kündigung zur Abwendung strukturbedingten Leerstandes und seiner Folgen handelt es sich nicht um eine Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Denn hierfür müßte der Vermieter die Absicht haben, die Werthaltigkeit des Grundstücks auszuschöpfen, beispielsweise durch Abriß und Neubau. Der Abriß und das anschließende Anlegen einer Grünfläche auf dem Grundstück, um die fortlaufenden Verluste zu stoppen, gehört dazu nicht. Für eine derartige Kündigung kann § 573 Abs. 1 BGB herangezogen werden.
    AG Leipzig
    28.02.2003
  4. 4 C 346/02 - Vermieter muß nachträglichen Einbau eines Kaltwasserzählers durch Mieter dulden
    Leitsatz: 1. Der Mieter in einem Mehrfamilienhaus darf auf seine Kosten nachträglich einen Kaltwasserzähler in der Wohnung einbauen lassen. 2. Der Vermieter ist nach dem Einbau verpflichtet, die Wasserkosten für diese Wohnung verbrauchsabhängig abzurechnen.
    AG Tiergarten
    12.02.2003
  5. 6 C 365/02 - Beweislast des Mieters für Feuchtigkeitsschäden
    Leitsatz: Liegen keine konkreten Anhaltspunkte für einen aus dem Verantwortungsbereich des Vermieters herrührenden Baumangel vor, muß der Mieter dartun und beweisen, daß die Feuchtigkeitsschäden von ihm nicht zu vertreten sind.
    AG Köpenick
    05.02.2003
  6. 4 C 372/02 - Billigkeitskontrolle für Tarife der BSR; Müllabfuhrgebühren
    Leitsatz: 1. Die Tarife der BSR unterliegen der Billigkeitskontrolle durch die Zivilgerichte, ohne daß sich die BSR auf einen Ermessensspielraum berufen könnten. 2. Die Genehmigung der Tarife durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft hat keine Auswirkung auf die Überprüfung der Billigkeitsentscheidung durch die Zivilgerichte.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    05.02.2003
  7. 3b C 571/02 - Verwirkung von Entgeltansprüchen der BSR; Müllabfuhr und Straßenreinigung
    Leitsatz: Hat der Grundstückseigentümer dem Straßenreinigungsbetrieb eine Einzugsermächtigung erteilt mit dem Zusatz, etwaige Zahlungsrückstände sollten angegeben werden, und wird in der Folgezeit von dieser Einzugsermächtigung Gebrauch gemacht, ist ein nach mehr als drei Jahren geltend gemachter Anspruch auf rückständige Gebühren verwirkt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Spandau
    08.01.2003
  8. BVerwG 3 C 50.02 - Mauergrundstück; Grenzgrundstück; Verteidigungsgrundstück; Finanzvermögen; Verwaltungsvermögen; Entwidmung
    Leitsatz: Von der ehemaligen DDR für Sperranlagen und Grenzkontrollen genutzte Grundstücke an der seinerzeitigen innerdeutschen Grenze und an der Grenze zu Berlin (West) wurden ungeachtet der Umgestaltung der innerdeutschen Beziehungen nach dem 1. Oktober 1989 am 3. Oktober 1990 Verwaltungsvermögen des Bundes. Die Erklärung eines Grenzgrundstückes zum Naherholungsgebiet nach § 14 des DDR-Landeskulturgesetzes vom 14. Mai 1970 durch die Volksvertretung einer Gemeinde führte mangels Entwidmung durch den verfügungsbefugten Verwaltungsträger nicht zum Verlust der Zugehörigkeit des Grundstückes zum Verwaltungsvermögen des Bundes.
    BVerwG
    16.12.2003
  9. BVerwG 8 C 11.02 - Vermögenswert; Treugeberposition; Treuhändervollmacht; Auflassungsvollmacht; Insichgeschäft
    Leitsatz: Die Rechtsposition des als "Westerwerbers" geltenden Treugebers ist auch dann kein restitutionsfähiger Vermögenswert im Sinne von § 2 Abs. 2 VermG, wenn ihm der Treuhänder hinsichtlich des in der DDR belegenen Grundstücks (Treuguts) eine Auflassungsvollmacht für ein Insichgeschäft erteilt hatte.
    BVerwG
    10.12.2003
  10. BVerwG 8 C 10.03 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; Eigentumsvermutung; Widerlegungsmöglichkeit; Mitursächlichkeit:Seehofparzellierung; Sommerfeldsiedlung
    Leitsatz: 1. Die gesetzliche Vermutung in § 1 Abs. 6 VermG i. V. m. Art. 3 REAO ist durch den Beweis des Gegenteils nur dann widerlegt, wenn die Hilfstatsachen des Art. 3 Abs. 2 und 3 REAO zur Überzeugung des Gerichts mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt sind. Es genügt nicht, daß die Überzeugung des Richters von der Wahrheit einer vermuteten Tatsache nach der Art eines prima-facie-Beweises erschüttert wird. 2. Bei Prüfung der Widerlegungsmöglichkeit des Art. 3 Abs. 3 Buchst. a REAO (Abschluß des Rechtsgeschäfts auch ohne Herrschaft des Nationalsozialismus) sind auch möglicherweise Ereignisse zu berücksichtigen, die sich in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 14. September 1935 zugetragen haben. 3. Schon die Mitursächlichkeit der Herrschaft des Nationalsozialismus schließt es aus, daß die gesetzliche Vermutung widerlegt ist.
    BVerwG
    26.11.2003