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67 S 368/05 - Keine getrennte Abrechnung für warme und kalte BetriebskostenLeitsatz: Auch wenn im Mietvertrag für Heizkosten und sonstige Betriebskosten getrennte Vorschüsse vereinbart sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, die warmen und kalten Betriebskosten getrennt abzurechnen.LG Berlin10.04.2006
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85 T 452/04 WEG - Wasseruhren in Eigentumswohnung nicht gesetzlich vorgeschrieben; Wasserzähler; Kaltwasserverbrauch; Kostenverteilung; Messvorrichtungen; VerbrauchserfassungLeitsatz: Kosten für das Kaltwasser sind keine Kosten für die Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums. Die Umlage der Kosten für den Kaltwasserverbrauch hat zunächst nach dem Kostenverteilungsschlüssel zu erfolgen, der in der Teilungserklärung bzw. in der Gemeinschaftsordnung für die Umlage der Kosten vorgesehen ist. Bei Fehlen eines vorgegebenen Kostenverteilungsschlüssels steht es im Ermessen der Gemeinschaft, durch Mehrheitsbeschluss über einen Kostenverteilungsschlüssel zu befinden. Es besteht kein Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Installation von Messvorrichtungen zur Erfassung des Verbrauchs von Kaltwasser; eine gesetzliche Bestimmung ist nicht ersichtlich, wonach die Umlage der Kaltwasserkosten verbrauchsabhängig zu erfolgen hat. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin31.03.2006
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65 S 315/05 - Betriebskostenvorschüsse; formelle Wirksamkeit; AusschlußfristLeitsatz: 1. Der Mieter kann die geleisteten Betriebskostenvorschüsse bei formeller Wirksamkeit der Abrechnung nicht zurückfordern. 2. Der Mieter ist nach Ablauf der Ausschlußfrist von einem Jahr nach Zugang der Abrechnung auch mit Einwendungen gegen nicht umlagefähige Betriebskosten ausgeschlossen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin28.03.2006
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62 S 351/05 - Schönheitsreparaturen; Kostenvorschuß; unzulässige RechtsausübungLeitsatz: Dem Anspruch des Vermieters auf Zahlung eines Kostenvorschusses für die Durchführung von fälligen Schönheitsreparaturen steht auch bei einer 90jährigen pflegebedürftigen - ans Bett gefesselten - Mieterin nicht in jedem Fall der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen.LG Berlin23.03.2006
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11 S 115/05 - Betriebskostenabrechnung auf Basis von Miteigentumsanteilen; Kosten der Glasdachreinigung; Kosten der Tiefgarage; Mietkosten für Hausmeistergeräte; BetriebsstoffeLeitsatz: 1. Die Mietvertragsklausel "Abrechnung auf der Basis von Miteigentumsanteilen" schließt die Bildung verschiedener Abrechnungseinheiten nicht aus. 2. Die Kosten der Reinigung des Glasdaches über dem Eingang sind umlagefähig. 3. Bei den als umlagefähig vereinbarten Betriebskosten der Tiefgarage braucht ohne konkreten Anlaß nicht zwischen Instandhaltungs- und Wartungskosten unterschieden zu werden. 3. Die Mietkosten für Geräte für den Hausmeister sind nicht umlagefähig. Die vom Hausmeister benötigten Betriebsstoffe für seine Tätigkeiten sind als Sachkosten bei den einzelnen Betriebskostenarten abzurechnen.LG Potsdam23.03.2006
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62 S 324/05 - Unwirksame Mietgleitklausel bei preisgebundenem NeubauLeitsatz: Eine Formularklausel, wonach der Mieter bei preisgebundenem Neubau die jeweils zulässige Miete schulde, ohne daß es einer Mieterhöhung nach § 10 WoBindG bedarf, ist als unbillige Benachteiligung insgesamt unwirksam. (Revision vom BGH zugelassen)LG Berlin16.03.2006
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64 S 484/05 - Abflußprinzip bei Betriebskostenabrechnung zulässigLeitsatz: Dem Vermieter ist es grundsätzlich möglich, Betriebskosten nach dem sogenannten Abflußprinzip bei der Betriebskostenabrechnung einzustellen. Dann muß aber nach diesem Prinzip auch einheitlich abgerechnet werden. Gegen das Abflußprinzip bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn das Mietverhältnis längere Zeit besteht und deswegen eine Belastung des Mieters mit fremdem Verbrauch vor Mietbeginn nicht gegeben ist. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin10.03.2006
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23 O 67/05 - Verfügungsberechtigter; Erstattungsanspruch; Instandsetzungsmaßnahmen; Erhaltungsaufwendungen; DachreparaturLeitsatz: Dach- und Fensterreparaturkosten sind zur Erhaltung des Vermögenswertes erforderlich und erstattungsfähig, wenn der Vermögenswert andernfalls bei Nichtvornahme konkret von Teilzerstörung betroffen bzw. bedroht ist. Die Durchführung weiterer Arbeiten (z. B. gesamte Dacheindeckung anstelle von Einzelreparaturen) ist danach gleichfalls erstattungsfähig, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Durchführung der Arbeiten vernünftig erscheint.LG Berlin09.03.2006
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62 S 308/05 - Strenge Anforderungen an Kündigung wegen "betrieblichen Eigenbedarfs"; Wohnbedarf von Mitarbeitern; WerkswohnungLeitsatz: Ein berechtigtes Interesse des Vermieters, der einem wichtigen Mitarbeiter eine Wohnung zur Verfügung stellen will, liegt nur dann vor, wenn das Bewohnen dieser speziellen Räume durch diesen Arbeitnehmer für die ordnungsgemäße Führung des Betriebes erforderlich ist, soweit es sich nicht um eine Werkswohnung handelt.LG Berlin02.03.2006
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63 S 354/05 - Mieterhöhung mit pauschalen Betriebskosten formell wirksam; Belegeinsichtsrecht des Mieters bei konkreten Betriebskosten; BalkonLeitsatz: 1. Ein mit pauschalen Betriebskosten laut Mietspiegel begründetes Mieterhöhungsverlangen ist nicht formell unwirksam. 2. Ein nicht vorhandener Balkon ist im Rahmen der Orientierungshilfe wohnwertmindernd. 3. Um die vom Vermieter zur Umrechnung einer Brutto- in eine Nettomiete vorgetragenen konkret auf die Wohnung entfallenden Betriebskosten beurteilen zu können, steht dem Mieter ein Einsichtsrecht in die zugrundeliegenden Unterlagen zu. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin28.02.2006