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64 S 430/05 - Schönheitsreparaturen mit "grundsätzlichen" Fristen; QuotenklauselLeitsatz: Ist in einem Mietvertrag vereinbart, daß der Mieter Schönheitsreparaturen "grundsätzlich" in bestimmten Fristen ausführt, handelt es sich um eine wirksame Überwälzung der Schönheitsreparaturen. Durch das Wort "grundsätzlich" wird hinreichend deutlich, daß die Renovierungspflicht nicht zwangsläufig nach Ablauf der genannten Fristen einsetzt, also kein starrer Fristenplan vorliegt. Eine formularmäßige (Quoten-) Klausel, wonach der Mieter bei Ende des Mietverhältnisses je nach dem Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit einen prozentualen Anteil an Renovierungskosten aufgrund des Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes zu zahlen hat, ist jedenfalls dann wirksam, wenn sie den Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt, der die für die Abgeltung maßgeblichen Fristen und Prozentsätze am Verhältnis zu den üblichen Renovierungsfristen ausrichtet und dem Mieter nicht untersagt, seiner anteiligen Zahlungsverpflichtung dadurch zuvorzukommen, daß er vor dem Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen in kostensparender Eigenarbeit ausführt. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin10.02.2006
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4 S 52/05 - Quotenklausel; starrer Fristenplan; SchönheitsreparaturenLeitsatz: Eine Vereinbarung zur quotenmäßigen Abgeltung angefangener Renovierungsintervalle (sogenannte Quotenklausel) ist dann unwirksam, wenn in der Klausel festgelegte Fristen nicht nur allgemein, sondern ausnahmslos strikt gelten. (Revision zugelassen) (Leitsatz der Redaktion)LG Mannheim08.02.2006
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5 O 267/05 - Selbständiges Beweisverfahren; Auslagenvorschuß für Ergänzungsgutachten; Einwendungsausschluß wegen VerspätungLeitsatz: Hat es eine Partei versäumt, im selbständigen Beweisverfahren den Auslagenvorschuß für ein Ergänzungsgutachten einzuzahlen, dessen Einholung wegen von ihr erhobener Einwände gegen das Erstgutachten angeordnet worden war, kann sie mit den im anschließenden Prozeß erhobenen gleichen Einwänden wegen Verspätung ausgeschlossen sein.LG Berlin07.02.2006
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67 S 346/05 - Keine Mietminderung bei unklarer Mängelanzeige; Schimmelpilzbildung durch Mieterverhalten; FeuchtigkeitLeitsatz: 1. Der Mieter kann sich nicht auf Minderung berufen, wenn die Mängelanzeige so allgemein gehalten ist, daß daraus eine Minderungsquote nicht abgeleitet werden kann. 2. Das gilt für Feuchtigkeitsschäden (Schimmel) insbesondere dann, wenn diese durch den Mieter möglicherweise selbst verursacht worden sind. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin06.02.2006
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67 S 363/05 - Fortgeltung alter Kündigungsfristen; MietverhältnisLeitsatz: 1. Die Fortgeltung alter Kündigungsfristen gem. Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB ist durch Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB nicht aufgehoben worden. 2. Auf eine vor dem 1. Juni 2005 erklärte Kündigung findet die bisherige Übergangsvorschrift Anwendung.LG Berlin06.02.2006
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67 S 235/04 - Kneipenlärm im Nachbarhaus; Unterlassungsanspruch; TA Lärm; Zuordnung eines SchallpegelsLeitsatz: 1. Der Vermieter, der vom Mieter auf Unterlassung der Lärmbelästigungen aus einer Gaststätte im Nachbarhaus in Anspruch genommen wird, kann sich grundsätzlich nicht auf Unmöglichkeit berufen. 2. Auch derjenige, der eine Wohnung in einer Gegend mietet, in der sich viele Lokale befinden, muß nicht mit solchen Lärmstörungen rechnen, die die Grenzwerte von öffentlich-rechtlichen Vorschriften überschreiten. 3. Die TA Lärm ist ein geeigneter Maßstab zur Bewertung von Gaststättenlärm in Wohngebieten. 4. Zur Frage, inwieweit in einem "Kneipengebiet" der Schallpegel des gemessenen Lärms der betreffenden Gaststätte zugeordnet werden kann.LG Berlin02.02.2006
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63 S 271/05 - Umrechnung von Brutto- in Nettomiete; BerechnungLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen bei einer vereinbarten Bruttomiete ist nicht deswegen formell unwirksam, wenn zur Umrechnung auf die Nettomiete mit den pauschalen Betriebskosten des Mietspiegels gerechnet worden ist. Bei der Berechnung der Kappungsgrenze ist die vereinbarte Bruttowarmmiete heranzuziehen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin31.01.2006
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63 S 287/05 - Gartennutzung; Liegestühle; StrandkörbeLeitsatz: 1. Ist der Mieter zusammen mit Mitmietern zur Nutzung eines 2.000 qm großen Gartens berechtigt, darf er Liegestühle, Blumenkübel, Strandkörbe und andere Gegenstände nicht dauerhaft dort aufstellen. 2. Eine Formularbestimmung im Mietvertrag, daß der Vermieter die endgültige Regelung über die Nutzung trifft, ist nicht zu beanstanden. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin27.01.2006
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48 S 28/04 - Tarifbestimmungen der BSR entsprechen billigem Ermessen; Haus- und Biomüll; keine Prüfung der Kosten auf UnwirtschaftlichkeitLeitsatz: 1. Tarife der BSR für die Beseitigung von Hausmüll und Biomüll und für die Straßenreinigung entsprechen den grundlegenden Prinzipien öffentlicher Finanzgebarung und damit auch dem billigen Ermessen. 2. Grundsätzlich nicht zu prüfen ist es, ob es sich um wirtschaftliche oder unwirtschaftliche Kosten handelt. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin25.01.2006
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64 S 379/05 - Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Gesamtrückstand; ZahlungsrückstandLeitsatz: Zur Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges reicht es aus, daß der saldierte Gesamtrückstand unterteilt nach Monaten denjenigen Zahlungsrückstand wiedergibt, auf den die Kündigung gestützt ist. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin24.01.2006