Urteil Mieterhöhung mit pauschalen Betriebskosten formell wirksam
Schlagworte
Mieterhöhung mit pauschalen Betriebskosten formell wirksam; Belegeinsichtsrecht des Mieters bei konkreten Betriebskosten; Balkon
Leitsätze
1. Ein mit pauschalen Betriebskosten laut Mietspiegel begründetes Mieterhöhungsverlangen ist nicht formell unwirksam.
2. Ein nicht vorhandener Balkon ist im Rahmen der Orientierungshilfe wohnwertmindernd.
3. Um die vom Vermieter zur Umrechnung einer Brutto- in eine Nettomiete vorgetragenen konkret auf die Wohnung entfallenden Betriebskosten beurteilen zu können, steht dem Mieter ein Einsichtsrecht in die zugrundeliegenden Unterlagen zu.
(Leitsätze der Redaktion)
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