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  1. 65 S 10/06 - Umrechnung von Brutto- in Nettomiete; Mieterhöhung; Betriebskostenpauschalen; Mietspiegel; formell unwirksames Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Auch für Mieterhöhungsverlangen, die vor der Veröffentlichung der Entscheidung des BGH vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 41/05 -, GE 2006, 46, erklärt worden sind, ist die Angabe der Betriebskostenpauschalen laut Mietspiegel zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens nicht ausreichend; ein derartiges Mieterhöhungsverlangen ist vielmehr formell unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    23.06.2006
  2. 63 S 24/06 - Anforderungen an Mieterhöhung einer Bruttowarmmiete; Mietspiegeldaten; kalte und warme Betriebskosten; Nettomietspiegel
    Leitsatz: Bei einer vereinbarten Bruttowarmmiete sind zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit Mietspiegeldaten eines Nettomietspiegels die auf die Wohnung entfallenden konkreten warmen und kalten Betriebskosten abzuziehen. Nach Feststellung der ortsüblichen Nettokaltmiete sind die Beträge wieder hinzuzurechnen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    20.06.2006
  3. 62 S 33/06 - Kein Aussonderungsrecht bei gesetzwidriger Anlage der Mietkaution
    Leitsatz: Hat der Vermieter eine Barkaution nicht von seinem Vermögen getrennt angelegt, ist der Rückzahlungsanspruch des Mieters nach Insolvenz des Vermieters nur als einfache Insolvenzforderung geltend zu machen.
    LG Berlin
    19.06.2006
  4. 62 S 410/05 - Mieterhöhungsverlangen mit Umrechnung der Bruttokaltmiete in Nettokaltmiete; Vertragsauslegung; Vertrauensschutz im Mietrecht; pauschale/durchschnittliche Betriebskosten; Ausgangsmiete
    Leitsatz: Legt der Vermieter zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Nettomiete des Mietspiegels mit der vereinbarten Bruttomiete nicht die tatsächlichen, sondern die durchschnittlichen Betriebskosten zugrunde, so steht dies der formellen Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens nicht entgegen. Vielmehr genießt der Vermieter bis zur Veröffentlichung der Entscheidung des BGH vom 26. Oktober 2006 zu eben dieser Problematik Vertrauensschutz. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    19.06.2006
  5. BRH 12894/05 - politische Verfolgung; strafrechtliche Rehabilitierung; Mißachtung staatlicher und gesellschaftlicher Symbole; Vermutung; Rehabilitierung
    Leitsatz: Die Verurteilung wegen Mißachtung staatlicher und gesellschaftlicher Symbole gemäß § 222 StGB/DDR begründet nicht die regelmäßige Vermutung politischer Verfolgung im Sinne des § 1 Abs. 1 StrRehaG. Erforderlich ist vielmehr die Feststellung, ob der jeweiligen Tat eine entsprechende gesellschaftsfeindliche Einstellung des Betroffenen zugrunde lag, die politisch diszipliniert werden sollte, oder ob der Betroffene aus anderen nicht politisch motivierten Gründen staatliche Symbole der DDR mißachtet hat.
    LG Potsdam
    12.06.2006
  6. 65 S 75/06 - Be- und Entwässerungsleitungen über Putz; stellt auf Räume mit Wasseranschluß ab; Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels; überdurchschnittlicher Instandhaltungszustand; bevorzugte Citylage
    Leitsatz: 1. Der Begriff "überwiegend" im Zusatzmerkmal "Be- und Entwässerungsleitungen überwiegend nicht unter Putz" in der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel stellt nicht auf die Wohnung insgesamt ab, sondern nur auf die Räumlichkeiten, die einen Wasseranschluß haben. 2. Ein "überdurchschnittlicher Instandhaltungszustand" nach der Merkmalgruppe 4 der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel liegt vor, wenn die Fassade eines Hauses erneuert worden ist.
    LG Berlin
    09.06.2006
  7. 64 S 80/06 - Offenlegung der Vertretungsbefugnis einer natürlichen Person für eine juristische; Umrechnung von Bruttomiete auf Nettomiete nur mit tatsächlichen Betriebskosten; Wiederholung eines Mieterhöhungsverlangens im Prozeß nach zwischenzeitlicher Veröffentlichung eines neuen Mietspiegels; formunwirksames Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen einer juristischen Person, in dem eine natürliche Person benannt ist, deren Vertretungsbefugnis für die juristische Person nicht erkennbar ist, ist unwirksam. 2. Wird bei vereinbarter Bruttokaltmiete auf einen Nettomieten-Mietspiegel Bezug genommen, ist das Mieterhöhungsverlangen mangels Begründung unwirksam, wenn auf die durchschnittlichen Betriebskosten gemäß Ziffer 5 des Berliner Mietspiegels 2003 abgestellt wird. 3. Wird das (neue) Mieterhöhungsverlangen nach Veröffentlichung des aktuellen Mietspiegels wiederholt, so muß der Vermieter unter zutreffender Einordnung der Wohnung des Mieters in die entsprechende Kategorie des aktuellen Mietspiegels die dort vorgesehene Mietspanne richtig nennen und die erhöhte Miete angeben; lediglich die Wiederholung des auf den außer Kraft getretenen Mietspiegel bezogenen Textes reicht nicht aus. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    30.05.2006
  8. 55 T 72/05 WEG - Inhalt der WEG-Jahresabrechnung; tatsächliche Einnahmen und Ausgaben; zu Unrecht getätigte Ausgaben
    Leitsatz: In einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG sind die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aufzunehmen, und zwar auch dann, wenn sie zu Unrecht getätigt worden sind. Ob und insoweit gegebenenfalls Rückforderungsansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft bestehen, ist für die Richtigkeit der Abrechnung nicht maßgeblich. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    19.05.2006
  9. 21 S 288/05 - Voraussetzungen für Mieterhöhung bei unwirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: 1. Bei einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel kann der Vermieter einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn er dem Mieter vorher erfolglos eine Vertragsänderung angeboten hat. 2. Eine nunmehr wirksame Verpflichtung des Mieters zu Schönheitsreparaturen darf nicht im Wege der Vertragsänderung rückwirkend auf den Beginn des Mietverhältnisses festgelegt werden.
    LG Düsseldorf
    18.05.2006
  10. 62 S 59/06 - Postversäumnisse bei Zustellung der Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Der Vermieter hat die Überschreitung der Ausschlußfrist nicht zu vertreten, wenn die rechtzeitig zur Post gegebene Betriebskostenabrechnung verspätet zugeht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    18.05.2006