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Urteil Strenge Anforderungen an Kündigung wegen "betrieblichen Eigenbedarfs"
Schlagworte
Strenge Anforderungen an Kündigung wegen "betrieblichen Eigenbedarfs"; Wohnbedarf von Mitarbeitern; Werkswohnung
Leitsatz
Ein berechtigtes Interesse des Vermieters, der einem wichtigen Mitarbeiter eine Wohnung zur Verfügung stellen will, liegt nur dann vor, wenn das Bewohnen dieser speziellen Räume durch diesen Arbeitnehmer für die ordnungsgemäße Führung des Betriebes erforderlich ist, soweit es sich nicht um eine Werkswohnung handelt.
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