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Urteil Abflußprinzip bei Betriebskostenabrechnung zulässig
Schlagworte
Abflußprinzip bei Betriebskostenabrechnung zulässig
Leitsatz
Dem Vermieter ist es grundsätzlich möglich, Betriebskosten nach dem sogenannten Abflußprinzip bei der Betriebskostenabrechnung einzustellen. Dann muß aber nach diesem Prinzip auch einheitlich abgerechnet werden. Gegen das Abflußprinzip bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn das Mietverhältnis längere Zeit besteht und deswegen eine Belastung des Mieters mit fremdem Verbrauch vor Mietbeginn nicht gegeben ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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