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Suchergebnis Urteilssuche (721 - 730 von 731)

  1. 1 K 323/00 Me - Verfügungsberechtigter; Zuordnungsberechtigter; Verkehrswertermittlung; Sachverständigengutachten
    Leitsatz: 1. Nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG ist der Verfügungsberechtigte verpflichtet, bei einem beabsichtigten Verkauf eines Grundstückes den Verkehrswert zu erzielen. Er ist deshalb verpflichtet, diesen vor der Veräußerung zu ermitteln. 2. Die Ermittlung des Verkehrswertes hat auf der Grundlage von Preisvergleichen mit Verkäufen ähnlicher Objekte oder auf der Grundlage eines entsprechenden Gutachtens zu erfolgen (BVerwGE 108, 301). 3. Ermittelt der Verfügungsberechtigte vor Veräußerung des Grundstücks den Verkehrswert nicht, trägt er gegenüber dem Zuordnungsberechtigten das Risiko, aus eigenen Geldmitteln die Differenz zwischen Verkaufserlös und Verkehrswert ausgleichen zu müssen. 4. Hat der Verfügungsberechtigte vor der Veräußerung den Verkehrswert ordnungsgemäß etwa durch Sachverständigengutachten ermittelt, ist der Zuordnungsberechtigte ausreichend in seinem Interesse geschützt. Er kann dann im Regelfall nicht damit gehört werden, das Gutachten sei fehlerhaft. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Gutachten offensichtliche Mängel aufweist.
    VG Meiningen
    15.03.2006
  2. 1 K 1437/01 - Vermögenszuordnungsbescheid; Verfügungsbefugnis bei ausgliedernder Umwandlung einer Gebietskörperschaft; Eigentumsvermutung kraft Grundbucheintragung
    Leitsatz: 1. Der Vermögenszuordnungsbescheid stellt die Eigentumsverhältnisse nicht nur mit zivilrechtlicher Wirkung, sondern zugleich auch für das Restitutionsverfahren nach dem Vermögensgesetz bindend fest. 2. Die ausgliedernde Umwandlung einer Gebietskörperschaft führt nicht unmittelbar zum Übergang des Grundeigentums auf das neu gegründete Tochterunternehmen und läßt daher deren bestehende Verfügungsbefugnis zunächst unberührt. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Leipzig
    21.02.2006
  3. 1 K 4119/03 - Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts
    Leitsatz: 1. Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung für einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf erfolgt entsprechend Art. 3 Abs. 2 REAO allein durch den Beweis, daß der Veräußerer einen angemessenen Kaufpreis erhalten hat und daß er darüber frei verfügen konnte. 2. Dieser Vermutung bedarf es demnach nicht mehr, wenn derjenige, zu dessen Gunsten sie greifen würde, selbst Angaben zu entscheidungserheblichen Tatsachen macht. 3. Das Vertrauen des Begünstigten auf den Bestand des Verwaltungsaktes ist nur dann schutzwürdig, wenn der Begünstigte gewährte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    09.02.2006
  4. VG 29 A 29.98 - Natur der Sache; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Abriss; Nutzungsaufgabe
    Leitsatz: Auch der Ausschlußgrund "Rückübertragung ... von der Natur der Sache her nicht möglich" gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ist nutzungsbezogen zu interpretieren. Er kann jedenfalls dann nicht mehr vorliegen, wenn die Nutzung längere Zeit aufgegeben ist, die Wiederaufnahme nicht konkret bevorsteht und langfristig der Abriß der Gebäude zu erwarten ist.
    VG Berlin
    08.02.2006
  5. VG 16 A 130.04 - Widerruf des Verzichts auf planmäßige Förderungskürzung
    Leitsatz: 1. Wird in einem Förderbescheid "bis auf weiteres" auf eine Fördermittelkürzung "verzichtet", liegt darin der Vorbehalt des Widerrufs. 2. Der daraufhin erfolgte Widerruf ist ermessensfehlerfrei, wenn er sich an den Obergrenzen im freifinanzierten Wohnungsbau in Verbindung mit einem stufenweisen Abbau des gewährten Kürzungsverzichts orientiert.
    VG Berlin
    26.01.2006
  6. L 7 SO 4415/05 - Mieteranspruch auf Sozialhilfe für Kosten der Schönheitsreparaturen bei Auszug aus der Wohnung; Anspruch auf Ersatz des an den Vermieter zu zahlenden Nutzungsausfalls und auch Schadensersatzansprüche
    Leitsatz: Der Empfänger von Leistungen der Grundsicherung hat Anspruch auf die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (§ 29 SGB XII). Zu den Unterkunftskosten in diesem Sinne gehören Kosten der Auszugsrenovierung jedenfalls dann, wenn der Hilfeempfänger hierzu mietvertraglich verpflichtet ist und die Renovierungskosten im Zusammenhang mit einem notwendigen Umzug anfallen. Dieser Anspruch steht unter dem Vorbehalt des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 SGB XII). (Leitsatz der Redaktion)
    LSG Baden-Württemberg
    23.11.2006
  7. B 7b AS 18/06 - Angemessene Unterkunftskosten; kein Rückgriff auf Wohngeldtabellen; Wohnungsgröße; Wohnungsstandard; örtlicher Wohnungsmarkt
    Leitsatz: 1. Die Leistungen des Sozialhilfeträgers für angemessene Unterkunftskosten können nicht pauschal nach Tabellen festgesetzt werden. 2. Maßgeblich sind vielmehr die Größe der Wohnung, der Wohnungsstandard und der örtliche Wohnungsmarkt. (Leitsätze der Redaktion)
    BSozG
    07.11.2006
  8. B 7b AS 2/05 R - Angemessene Größe der selbstgenutzten Eigentumswohnung als Maßstab für die Einstufung als Schonvermögen; Nutzeranzahl
    Leitsatz: 1. Die angemessene Größe der selbstgenutzten Eigentumswohnung des Hilfebedürftigen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; die bloße Berücksichtigung der Wohnungsgröße ist unzulässig. 2. Geboten ist eine Differenzierung nach der Anzahl der Nutzer, wobei folgende Grenzen sachgerecht sind: 1 oder 2 Nutzer 80 qm; 3 Nutzer 100 qm; 4 Nutzer 120 qm. (Leitsätze der Redaktion)
    BSozG
    07.11.2006
  9. L 9 AS 409/06 - Anspruch von Hartz-IV-Empfängern auf Übernahme der Kosten für Schönheitsreparaturen; Umfang des Bedarfs für die Unterkunft; Regelsatzkosten unzureichend
    Leitsatz: Sowohl die Kosten der Auszugsrenovierung als auch der Einzugsrenovierung gehören direkt zum Unterkunftsbedarf i. S. v. § 22 Abs. 1 SGB II. Kosten für Schönheitsreparaturen sind in angemessenem Umfang zu übernehmen, wenn sie vertraglich vereinbart sind. Die angemessenen Unterkunftskosten i. S. v. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II umfassen nämlich nicht nur die laufenden Kosten, sondern auch einmalige Aufwendungen, die mit dem Bezug, Unterhaltung und Wechsel der Unterkunft zusammenhängen (so auch schon zum BSHG BVerwG, Urt. v. 30.4.1992, 5 C 26/88). Der Gewährung einer einmaligen Beihilfe steht auch nicht entgegen, daß der nach § 20 SGB II gewährte Regelsatz in geringem Umfang Kosten für Reparaturen enthält. Die insoweit enthaltenen Posten im Regelsatz sind nämlich bei weitem nicht ausreichend, um die erforderlichen, turnusmäßig geschuldeten Schönheitsreparaturen - selbst bei Eigenvornahme - zu finanzieren.
    LSG Niedersachsen-Bremen
    11.09.2006
  10. 5 U 136/02 - Mauergrundstück; Anspruchsberechtigung; Grenzstreifen; Sperranlagenausbau; militärisches Übungsgelände
    Leitsatz: 1. Wegen des Fehlens einer Bestimmung der Größe des Grenzstreifens durch die Minister für nationale Verteidigung gem. § 1 Abs. 2 GrenzVO-DDR 1982 kommt es für den Anwendungsbereich des MauerG darauf an, ob die betroffenen Grundstücke noch in unmittelbarer Nähe zur ehemaligen Grenze liegen und zu dieser einen engen räumlichen und funktionalen Bezug aufweisen. 2. Eine Anspruchsberechtigung nach dem MauerG besteht aber nur dann, wenn darüber hinaus festgestellt werden kann, daß die Überführung der Grundstücke in Volkseigentum dem Zweck der Errichtung oder des Ausbaus von Sperranlagen gedient haben. 3. An einem solchen Zugriff auf das Grundstück zur Errichtung oder zum Ausbau von Sperranlagen fehlt es dann, wenn das betroffene Gelände als militärisches Übungsgelände von der Nationalen Volksarmee seit den 50er Jahren - zunächst nur auf der Grundlage von Pachtverträgen - genutzt wurde und teilweise später in einer Weise abgesichert wurde, die den Grenzübertritt von Soldaten verhindern sollte.
    BrbgOLG
    15.06.2006