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Urteil Anforderungen an Mieterhöhung einer Bruttowarmmiete


Schlagworte

Anforderungen an Mieterhöhung einer Bruttowarmmiete; Mietspiegeldaten; kalte und warme Betriebskosten; Nettomietspiegel

Leitsatz

Bei einer vereinbarten Bruttowarmmiete sind zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit Mietspiegeldaten eines Nettomietspiegels die auf die Wohnung entfallenden konkreten warmen und kalten Betriebskosten abzuziehen. Nach Feststellung der ortsüblichen Nettokaltmiete sind die Beträge wieder hinzuzurechnen.

(Leitsatz der Redaktion)

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