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Urteil Postversäumnisse bei Zustellung der Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Postversäumnisse bei Zustellung der Betriebskostenabrechnung
Leitsatz
Der Vermieter hat die Überschreitung der Ausschlußfrist nicht zu vertreten, wenn die rechtzeitig zur Post gegebene Betriebskostenabrechnung verspätet zugeht. (Leitsatz der Redaktion)
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