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Urteil Postversäumnisse bei Zustellung der Betriebskostenabrechnung


Schlagworte

Postversäumnisse bei Zustellung der Betriebskostenabrechnung

Leitsatz

Der Vermieter hat die Überschreitung der Ausschlußfrist nicht zu vertreten, wenn die rechtzeitig zur Post gegebene Betriebskostenabrechnung verspätet zugeht. (Leitsatz der Redaktion)

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