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Urteil Umrechnung von Brutto- in Nettomiete
Schlagworte
Umrechnung von Brutto- in Nettomiete; Mieterhöhung; Betriebskostenpauschalen; Mietspiegel; formell unwirksames Mieterhöhungsverlangen
Leitsatz
Auch für Mieterhöhungsverlangen, die vor der Veröffentlichung der Entscheidung des BGH vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 41/05 -, GE 2006, 46, erklärt worden sind, ist die Angabe der Betriebskostenpauschalen laut Mietspiegel zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens nicht ausreichend; ein derartiges Mieterhöhungsverlangen ist vielmehr formell unwirksam.
(Leitsatz der Redaktion)
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