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Urteil Inhalt der WEG-Jahresabrechnung


Schlagworte

Inhalt der WEG-Jahresabrechnung; tatsächliche Einnahmen und Ausgaben; zu Unrecht getätigte Ausgaben

Leitsatz

In einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG sind die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aufzunehmen, und zwar auch dann, wenn sie zu Unrecht getätigt worden sind. Ob und insoweit gegebenenfalls Rückforderungsansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft bestehen, ist für die Richtigkeit der Abrechnung nicht maßgeblich.

(Leitsatz der Redaktion)

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