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Suchergebnis Urteilssuche (781 - 790 von 857)

  1. BVerwG 4 C 6.08 - Baunachbarklage; Rechtskraftbindung; Wiederholungsverbot; subjektive Voraussetzungen; Beteiligter; Rechtsnachfolger; Nutzungsberechtigter; Bauherr
    Leitsatz: Ein Bauantragsteller, der an einem Verwaltungsrechtsstreit, den der Nachbar mit einem anderen Bauantragsteller geführt hat, nicht selbst beteiligt war und auch nicht Rechtsnachfolger eines Beteiligten ist, muss sich nicht entgegenhalten lassen, dass in dem Vorprozess eine Baugenehmigung oder ein Bauvorbescheid für ein sachlich identisches Vorhaben rechtskräftig aufgehoben worden ist.
    BVerwG
    28.01.2010
  2. BVerwG 3 C 3.09 - Familienstiftung; Beteiligtenbegriff; Bezugsberechtigte; Schadensausgleich; Zurechnung; Rückübertragung des Vermögenswertes; Rückforderung von Lastenausgleich; Objektidentität; Restschaden
    Leitsatz: Wird einer Familienstiftung ein Vermögenswert zurückübertragen, für dessen Wegnahme den Bezugsberechtigten der Stiftung Lastenausgleich gewährt worden war, ist der Schadensausgleich den im Zeitpunkt der Rückgabe noch lebenden Lastenausgleichsempfängern, deren Erben oder Erbeserben zuzurechnen, soweit sie zugleich Bezugsberechtigte der Stiftung sind. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    28.01.2010
  3. BVerwG 5 B 11.09 - Entschädigung; Unternehmensschädigung; Einheitswert; Wiederaufnahmegrund; Urkunde; Wertfortschreibung; Reinvermögen
    Leitsatz: 1. Der für die Bemessung der Entschädigungshöhe einer in der NS-Zeit erfolgten Unternehmensschädigung nach § 2 Satz 2 NS-VEntschG maßgebliche, vor der Schädigung zuletzt festgestellte Einheitswert kann unter den erschwerten Voraussetzungen des - für sich gesehen in § 2 Satz 5 NS-VEntschG nicht für entsprechend anwendbar erklärten - § 580 ZPO in Frage gestellt werden. 2. Für den Wiederaufnahmegrund des § 580 Nr. 7 b ZPO bedarf es einer neuen Urkunde, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde, wenn sie bereits im vorausgegangenen Verfahren hätte verwendet werden können. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    27.01.2010
  4. BVerwG 8 B 43.09 - Überzeugungsbildung für Ausschlussgrund des redlichen Erwerbs
    Leitsatz: Wenn sich nicht abschließend aufklären lässt, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für einen redlichen Erwerb gegeben sind, kann ein anspruchsausschließender Erwerb nicht angenommen werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn überhaupt greifbare Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit des Erwerbers bestehen, die aber für sich allein genommen zur Überzeugungsbildung noch nicht ausreichen. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    26.01.2010
  5. BVerwG 8 B 57.09 - Unterbleiben einer angeordneten Rückgabe; keine Enteignung; besatzungsrechtliches Enteignungsverbot
    Leitsatz: 1. Wurde das Eigentum bereits zuvor durch eine Enteignung entzogen, kann das Unterbleiben einer Rückgabe keine - nochmalige - Enteignung darstellen, weil der Vermögenswert dem früheren Berechtigten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zugeordnet ist. 2. Der Rückfall des Grundstücks in den Bodenfonds begründet kein Eigentum des früheren, im Zuge der Bodenreform enteigneten Berechtigten, sondern belässt das Grundstück in der Verfügungsmacht des Staates. Damit fehlt die Voraussetzung einer nochmaligen Enteignung, die nur in Betracht käme, wenn der Vermögenswert zwischenzeitlich zumindest faktisch dem Berechtigten zurückgegeben und dieser wieder als Eigentümer angesehen worden wäre. 3. Für mittelbares ausländisches Vermögen galt kein generelles besatzungsrechtliches Enteignungsverbot, sondern nur ein allgemeines Schutzversprechen, so dass deshalb der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang nur bei Vorliegen eines konkreten Enteignungsverbots unterbrochen war. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    18.01.2010
  6. BVerwG 5 B 67.09 - Entschädigung; Ausschließungsgrund; Missbrauchstatbestand
    Leitsatz: Eine Unterschreitung des in Anknüpfung an den Einheitswert geschätzten Verkehrswertes um mehr als 25 v. H. begründet dann keinen schwerwiegenden Missbrauch einer Stellung im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG bzw. § 7 a Abs. 3 b Satz 2 VermG, wenn der Kaufpreis besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung trägt, wie z. B. bei vom Käufer in seiner früheren Funktion als Mieter vorgenommenen werterhöhenden Investitionen. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    07.01.2010
  7. OVG 2 N 80.09 - Denkmalrechtliche Genehmigung für einen bereits erfolgten Austausch von Holzkastendoppelfenstern gegen Kunststofffenster; Denkmalschutz; einzelfallbezogene Genehmigungsfähigkeit
    Leitsatz: Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Holzfenster in denkmalgeschützten Gebäuden durch entsprechend gestaltete Kunststofffenster ersetzt werden können, kann nicht zum Gegenstand einer grundsätzlichen Entscheidung gemacht werden. Sie ist einer allgemeinen Klärung nicht zugänglich, weil es für die Genehmigungsfähigkeit eines solchen Vorhabens jeweils im konkret zu entscheidenden Fall darauf ankommt, ob Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen. Die insoweit gebotene wertende Einschätzung, ob das Schutzobjekt durch die Maßnahme eine mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung erfährt, hat „kategorienadäquat" zu erfolgen, d. h. sie muss sich an den für das Schutzobjekt maßgeblichen Bedeutungskategorien orientieren und ist damit ersichtlich einzelfallbezogen. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    15.10.2010
  8. OVG 1 L 82.10 - Kostenersatz für Beseitigung von an öffentlichem Straßenraum eindringenden Baumwurzeln; beschädigte Hausanschlussleitung; Abwasserkanal; hoheitlich gepflanzte Straßenbäume
    Leitsatz: Für Abwehr- und Beseitigungsansprüche im Zusammenhang mit geschädigter Hausanschlussleitung nach Eindringen von Baumwurzeln aus öffentlichem Straßenraum ist der Zivilrechtsweg gegeben. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    14.10.2010
  9. OVG 1 B 27.09 - Sondernutzungsgebühren; Gebührenpflicht; Zuordnung eines Grünstreifens als Gehweg oder übriger Straßenraum; Äquivalenzprinzip; Baustelleneinrichtung; Bauzaun
    Leitsatz: Der Begriff „Gehweg" in der Berliner Sondernutzungsgebührenordnung erfasst nicht seitliche Grünstreifen. 2. Zur Frage, was unter „übrigem Straßenraum" zu verstehen ist. 3. Zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Gehwege und Fahrbahnen. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    07.10.2010
  10. OVG 5 B 9.08 - Erstattungsanspruch bei Formnichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags; Unmöglichkeit der Rückabwicklung einer bereits erbrachten Teilleistung; ungenehmigte Zweckentfremdung; Ausgleichszahlung
    Leitsatz: Dem auf einem formnichtigen, im Übrigen aber mit dem materiellen Recht in Einklang stehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag beruhenden Erstattungsanspruch eines Beteiligten steht der Grundsatz von Treu und Glauben jedenfalls in dem Umfang entgegen, als eine Rückabwicklung der vom anderen Teil erbrachten Leistung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.
    OVG Berlin-Brandenburg
    05.10.2010